Verträge im Veranstaltungsbereich

Miete, ANÜ, Konzertvertrag...
Verträge im Veranstaltungsbereich

Verträge im Veranstaltungsbereich – unsere Übersicht für Sie: Rund um eine Veranstaltung gibt es eine Reihe von Verträgen, die wir hier in der Art einer kleinen Checkliste benennen. Verträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen haben die Besonderheit, dass sie oft keine “normalen” Verträge sind. Ein Beispiel: Der Werkvertrag ist im BGB geregelt. Aber nicht alles, was dort geregelt ist, passt zu einer Veranstaltung. Und umgekehrt, vieles, was für eine Veranstaltung notwendig ist, ist nicht im Gesetz geregelt.

Prüfen Sie hier unverbindlich den Vertrag Ihrer Veranstaltung.

ÜBERSICHT

Es gibt neben den oben genannten Verträgen natürlich noch viele andere Möglichkeiten, auch Mischverträge = Mischungen verschiedener Vertragstypen. Sie sollten Verträge bzw. Vorlagen nicht bei Dritten kopieren: Sie wissen nicht, wie alt diese Verträge sind, wer sie erstellt hat, mit welchen Intentionen die Klauseln formuliert wurden usw. – außerdem können auch Vertragstexte urheberrechtlich geschützt sein.

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