Landesregelungen Versammlungsstättenverordnung
SonderbaurechtEs gibt eine Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV bzw. MVStättVO), die als Empfehlung für die einzelnen Bundesländer gilt. Die meisten Bundesländer haben diese dann in eigenes Landesrecht umgesetzt, teilweise aber mit Abweichungen von der Muster-VStättVO.
Maßgeblich ist, in welchem Bundesland die Versammlungsstätte liegt – liegt die Versammlungsstätte in Baden-Württemberg, da ist die baden-württembergische Versammlungsstättenverordnung maßgeblich. Vorsicht also: Die meisten Kommentierungen/Bücher haben das Muster als Grundlage; man muss aber für seine Praxis immer die jeweilige Landesregelung beachten, und darf sich damit nicht nur auf das kommentierte Muster verlassen.
Landesregelungen Versammlungsstättenverordnung:
Allgemeine Informationen zum (Sonder-)Baurecht und MVStättV(O) finden Sie auf der Themenseite Versammlungsstättenverordnung.
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