Auf einer Party in Aschaffenburg (Bayern) sind am vorvergangenen Wochenende mehrere Personen verletzt worden, als eine Konfetti-Kanone abgefeuert wurde: Ein Unbekannte hatte offenbar einen Lippenstift in das Rohr gesteckt. Als die Kanone abgefeuert wurde, wurde der Lippenstift in die Beleuchtung geschossen und zerschlug das Glas eines Scheinwerfers, das nun auf die Tanzfläche fiel. Eine Besucherin musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei sucht aktuell nach dem Lippenstift-Stopfer.
Die Veranstaltung fiel ohnehin schon unangenehm auf, im Internet prasselte ein Shitstorm enttäuschter Besucher auf den Veranstalter nieder: Lange Wartezeiten an den Eingängen, penible Kontrollen, teurer Eintrittspreis für angeblich schwache Dekoration.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Die Frage, wer für die Verletzungen durch den abgeschossenen Lippenstift verantwortlich ist, ist interessant: Offenbar war die Kanone so aufgebaut, dass man dort Gegenstände unbemerkt hat hineinwerfen können, die später mit herausgeschossen wurden. Fraglich ist aber, ob der Veranstalter bzw. der beauftragte Mitarbeiter, der die Kanone bedient, das Rohr vor dem Abfeuern hätte kontrollieren müssen: War dies erforderlich und zumutbar gewesen? Muss man damit rechnen, dass Besucher irgendwelche Sachen in das Kanonenrohr stopfen?
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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