Verkehrsministerium plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller
Von Thomas Waetke 25. September 2019Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine neue Verordnung vorgelegt, nach der Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befreit werden sollen.
Die bisherige Befreiung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betraf Gegenstände (etwa Regale, Zapfanlagen oder Popcorn-Maschinen), die zum Inventar der Fahrzeuge gehören – also insbesondere mobile Verkaufsstände. Die neue Verordnung soll nun auch Inventargeschäfte der Schausteller befreien.
Die Ausnahmeverordnung wird dazu führen, dass Schausteller künftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen müssen – zumal Volksfeste otmals an Wochenenden oder an Feiertagen stattfinden und dementsprechend viel Aufwand für die Ausnahmegenehmigungen anfällt.
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