EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Verkehrsministerium plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

Verkehrsministerium plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

Von Thomas Waetke 25. September 2019

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine neue Verordnung vorgelegt, nach der Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befreit werden sollen.

Die bisherige Befreiung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betraf Gegenstände (etwa Regale, Zapfanlagen oder Popcorn-Maschinen), die zum Inventar der Fahrzeuge gehören – also insbesondere mobile Verkaufsstände. Die neue Verordnung soll nun auch Inventargeschäfte der Schausteller befreien.

Die Ausnahmeverordnung wird dazu führen, dass Schausteller künftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen müssen – zumal Volksfeste otmals an Wochenenden oder an Feiertagen stattfinden und dementsprechend viel Aufwand für die Ausnahmegenehmigungen anfällt.

Unsere Ausnahmeverordnung ist ein klares Bekenntnis zu Brauchtum, Tradition und Vielfalt. Damit bauen wir Bürokratie ab – und stärken die Marktkaufleute und Schausteller. Sie beleben mit ihren Attraktionen und Ständen unsere Landkreise, Städte und Kommunen. Das soll so bleiben! Denn Volksfeste bedeuten nicht nur Lebensqualität – sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Wir sorgen dafür, dass rund 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland pünktlich eröffnet werden können“, so Minister Andreas Scheuer.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • LKW und Stapler: © Ilan Amith - Fotolia.co