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Verbot von Weihnachtsmärkten in Bayern bestätigt

Verbot von Weihnachtsmärkten in Bayern bestätigt

Von Thomas Waetke 9. Dezember 2021

Einem Eilverfahren hat der bayerische Ver­wal­tungs­ge­richts­hof die in Bayern geltende Regelung zur Un­ter­sa­gung von Weih­nachts­märk­ten als recht­mä­ßig be­stä­tigt und einen entsprechenden Antrag der Ver­an­stal­te­rin eines Marktes in Re­gens­bur­g in zweiter Instanz ab­ge­lehnt.

Die Untersagung von Jahres- und Weihnachtsmärkten, die als Freizeiteinrichtungen einzustufen seien, erweise sich aller Voraussicht nach als rechtmäßig, entschied das Gericht. Die Untersagung stehe unter Berücksichtigung der derzeitigen pandemischen Lage nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der (intensiv-)medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte auch klar, dass von dem Verbot nur solche Weihnachtsmärkte betroffen seien, die als “Freizeiteinrichtung” einzustufen seien – nämlich dann, wenn auf einem Weihnachtsmarkt unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt würden. Reine Warenmärkte seien von der Untersagung nicht umfasst.

 

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