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Verband: Werbung mit Klimaneutralität verbieten

Verband: Werbung mit Klimaneutralität verbieten

Von Thomas Waetke 24. November 2022

Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) for­dert ein Ver­bot der Wer­bung mit Kli­ma­neu­tra­li­tät. Klimaneutrales Verhalten sei ein verbreitet genutzter Werbeslogan; es werden mit dem Unwissen von Verbrauchern gespielt über den Zu­sam­men­hang von “Kli­ma­neu­tra­li­tät” mit CO2-Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men und deren Wirk­sam­keit, kri­ti­sier­t der vzbv.

“Immer wieder wollen Organisationen und Unternehmen mit ihrer Werbung den falschen Eindruck erwecken, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung dem Klima nicht schadet”, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Tatsächlich aber entstünden in einer Produktion grundsätzlich klimaschädliche Emissionen. Die beworbene Klimaneutralität solle mit Hilfe von CO2-Kompensation erreicht werden. Der Handel mit freiwilligen Kompensationszertifikaten sei aber nicht reguliert. Für Verbraucher sei damit unklar, wie verlässlich Emissionen kompensiert werden.

Das sei Greenwashing und sollte verboten werden, fordert Pop.

AGB-Check

Klimaneutralität könne nur global unter Einbeziehung aller, nicht aber auf der Ebene einzelner Produkte erreicht werden. “Wenn klimaschädliche Produkte als klimaneutral beworben werden, kann das ihren Konsum anregen”, so Pop. Die Werbung mit Klimaneutralität könne also einen notwendigen Wandel verhindern statt befördern. Klimapolitisch sinnvoll wäre eine Reduktion des Konsums und ein Umbau der Produktion.

FIFA hat nun auch Ärger wegen Greenwashing

Der vzbv hat direkt auch den Weltfußballverband FIFA wegen Greenwashing abgemahnt und ihn aufgefordert, Werbeaussagen zum angeblich “klimaneutralen Turnier” in Katar von seiner Webseite zu löschen.

An dem Beispiel sieht man:

Der Verbraucherschutz (aber auch bestimmte andere Verbände und Wettbewerber) kann in vielen Fällen gegen rechtswidrige Werbung vorgehen – und zwar anlasslos bzw. ohne eigene Betroffenheit, einfach, weil Regeln verletzt werden. In mehreren Beiträgen hatte ich bereits über Gerichtsentscheidungen berichtet, die sich mehrheitlich kritisch dazu positioniert hatten, wenn Unternehmen klima- bzw. umweltbezogene Begriffe verwenden, ohne über Details aufzuklären (siehe bspw. hier).

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