Vor Kurzem waren auf dem Campingplatz eines Musikfestivals 3 Personen teilweise schwer verletzt worden, als sie die Gaskartusche ihres Campingkochers gewechselt hatten und es dabei zu einer Verpuffung kam. Daraufhin errreichten mich Fragen, inwieweit hier der Veranstalter verantwortlich sei, wenn er nicht ordentlich kontrolliert hatte.
Anders herum gefragt: Warum sollte der Veranstalter verantwortlich sein?
Er ist nicht für alles verantwortlich, was auf seinem Gelände passiert. Wenn Besucher auf dem Campingplatz einen Gaskocher verwenden, dann ist das ihr eigenes Lebensrisiko.
Auf einem normalen Campingplatz würde man auch nicht auf die Idee kommen, den Campingplatzbetreiber in die Verantwortung zu ziehen, auch nicht dafür, dass er seine Platzgäste kontrollieren sollte. Warum sollte das auf einer Veranstaltung anders sein?
Bei der Frage, ob und wie der Veranstalter kontrollieren muss, muss man auch auf die Zielgruppe der Besucher abstellen: Was erwartet der durchschnittliche vernünftige Besucher?
Derjenige, der eine Gefahrenlage – z.B. eine Veranstaltung – schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Vorkehrungen gegen jede denkbare Gefahr sind aber nicht gefordert. Hier spricht man von den sog. Verkehrssicherungspflichten.
„Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte – so hart dies im Einzelfall sein mag – den Schaden selbst tragen. Er hat ein »Unglück« erlitten und kann dem Schädiger kein »Unrecht« vorhalten“, sagt der Bundesgerichtshof
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