In der aktuellen Zeit sind Veranstaltungen immer noch grundsätzlich verboten. Aber Autokinos finden vereinzelt statt. Wie kann das sein? Sind Autokinos keine “Veranstaltungen”?
Grundsätzlich würde ich auch ein Autokino als Veranstaltung bewerten.
Allerdings hat ja das Bundesverfassungsgericht angesichts der massiven Grundrechtseinschränkungen durch die vielen Verbote bereits den Zeigefinger erhoben und sorgfältige Abwägungen eingefordert. Und letztlich können die jeweils örtlich zuständigen Behörden bzw. Landkreise/Städte im Einzelfall also zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Soweit wir das bisher gesehen haben, werden durchaus vernünftige Auflagen erlassen: Bspw. das Autokino hier bei uns in Karlsruhe verkauft Tickets nur online, der Strichcode wird durch das Autofenster gescannt; es dürfen maximal 2 Personen im Auto sitzen, Getränke und Snacks werden nur auf Vorbestellung verkauft und vorbereitet und es sich Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu treffen. So gesehen macht das Autokino auch keinen Unterschied bspw. zum Einkaufen.
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