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Veranstaltungen nur für Geimpfte – Impfpflicht durch die Hintertür?

Veranstaltungen nur für Geimpfte – Impfpflicht durch die Hintertür?

Von Thomas Waetke 28. Juli 2021

Aktuell sind fast alle Veranstaltungsarten wieder in bestimmten Größenordnungen erlaubt, aber immer noch einigen Restriktionen unterworfen. So leiden insbesondere solche Veranstalter unter Beschränkungen wie die Abstandsgebote, die auf viele Besucher angewiesen sind: Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Festivals.

Diese schwierigen Umstände prallen nun auf die Erkenntnis, dass eine Impfmüdigkeit zu befürchten ist: Die hohen Zahlen an täglichen Impfungen gehen teilweise rapide zurück. Dieser Rückgang wird u.a. damit erklärt, dass viele Menschen lieber in den Urlaub fahren, oder glauben, eine Impfung sei ggf. nicht mehr notwendig, da die Infektionszahlen niedrig seien.

Aber: Erste Warnungen vor neuen Maßnahmen angesichts seit ein paar Tagen steigender Zahlen gibt es wieder. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hat zwischenzeitlich eine Impfpflicht nicht mehr kategorisch ausgeschlossen, und schon formieren sich Befürworter und Gegner.

Für die Veranstaltungsbranche gelten bisher die “3 G”, d.h. geimpfte, genesene und getestete Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt zur Veranstaltung – solange nicht der Veranstalter selbst über sein Hausrecht entscheidet, bspw. nur geimpfte Personen zuzulassen.

Achtung!
Allein geimpft, genesen oder getestet reicht nicht aus – die Person muss jeweils auch asymptomisch sein, also nicht die derzeit bekannten Symptome von Covid-19 aufweisen.

Der derzeitige Stand der Wissenschaft geht davon aus, dass geimpfte Personen so gut wie kein Risiko für Dritte darstellen selbst dann, wenn sie infiziert sein sollten – anders Personen, die nur getestet sind, bei deren Testung ggf. eine nicht unerhebliche Fehlerquote zu falschen Testergebnissen führen kann. Dementsprechend lässt die Rechtslage derzeit alle 3 G zu – aber eben mit Beschränkungen wie Abstandsgebote, die allen Erkenntnissen zufolge bei nur 2 G (also Geimpften und Genesenen) nicht notwendig wären.

Aus 3G mach 2G – ohne Beschränkungen?!

Der Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Jens Michow, hat gegenüber der “Welt” gewarnt, dass die Veranstaltungsbranche “kurz vor dem endgültigen Aus” stehe. Allein staatliche Fördermittel seien keine Lösung: Denn Veranstaltungen mit Abstandsregeln, Maskenpflicht und beschränkter Besucherzahl seien nicht wirtschaftlich. “Wenn es uns nicht kurzfristig gelingt, dass Veranstaltungen nur mit Geimpften und Genesenen genehmigt werden, werden bald auch viele Veranstaltungsunternehmen ihre Unternehmen abwickeln”, so seine Warnung.

Eine Forderung nach einer Impflicht ist das nicht – sondern nur ein anderer Weg, der darin bestehen könnte, Veranstaltungen ohne Beschränkungen zu genehmigen, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen (inklusive Mitarbeitern und Mitwirkenden) zugelassen würden.

Da hilft es wenig, wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf die Möglichkeit verweist, dass Restaurantbetreiber wie Veranstalter entscheiden dürften, lediglich Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren: Das dürfte zwischenzeitlich hinreichend bekannt sein. Richtigerweise moniert der BDKV aber, dass nach derzeitiger Rechtslage dann weiterhin die Beschränkungen gelten sollen.

Was können wir für Sie tun?

  • Beratung bei der Umsetzung von 3G oder 2G
  • Formulierung von Zulassungsbedingungen/Teilnahmebedingungen sowie Klauseln für Aufträge an Dienstleister
  • Prüfung, welche Anforderungen die Landesverordnung an die Veranstaltung stellt
  • Unterstützung bei der Erstellung von Hygienekonzepten und vieles mehr.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unsere Onlineberatung!

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