Veranstaltungen in Bayern in der Corona-Pandemie
in der Corona-PandemieVeranstaltungen in Bayern in der Corona-Pandemie: Welche Veranstaltungen sind in Bayern erlaubt?
Seit Anfang April 2022 sind Vorgaben für Veranstaltungen grundsätzlich entfallen. Es gibt in § 1 der Landesverordnung nur eine allgemeine Empfehlung:
„Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet von § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.“
Beachten Sie, dass es ggf. regionale sog. Hotspot-Regelungen geben kann.
RECHTSGRUNDLAGEN IN BAYERN
HYGIENEKONZEPTE
- Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen vom 09.12.2021 → Link
- Rahmenkonzept für Messen und Ausstellungen vom 10.12.2021 → Link
- Rahmenkonzept für Clubs und Diskotheken vom 07.03.2022 → Link
- Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen vom 07.03.2022 → Link
- Rahmenkonzept für Volksfeste vom 29.03.2022 → Link
Achtung
Nur, weil es in der Landesverordnung keine Regelungen mehr gibt, bedeutet das nicht, dass man nun keinerlei Maßnahmen für den Infektionsschutz mehr ergreifen müsse. Aus dem Arbeitsschutz, den Verkehrssicherungspflichten oder aus Verträgen bzw. der Hausordnung kann es noch Anforderungen geben.
... in eigener Sache!
Schicken Sie uns eine E-Mail an: info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unsere Onlineberatung, Sie erhalten dann ein unverbindliches Angebot von uns.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- vorvertrag-final-web-350×350: © Foto: fotofabrik, stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- Vertrags-Erstellung: © Foto: alphaspirit stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- Rechtshandbuch2020: Hello
- Bayern (1): © Kateryna Kon / 123RF Standard-Bild