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Veranstaltung in Räumen und/oder unter freiem Himmel?

Veranstaltung in Räumen und/oder unter freiem Himmel?

Von Thomas Waetke 5. Oktober 2020

Die Corona-Verordnungen der Bundesländer (zur Deutschlandkarte) unterscheiden u.a. zwischen Veranstaltungen in Räumen und Veranstaltungen unter freiem Himmel. Bei der Unterscheidung Raum und freier Himmel tun sich reichlich viele Probleme auf, aus denen ich drei herausgreifen und erläutern möchte. Die Rechtsfolgen sind mit Blick auf die zulässigen Besucherzahlen durchaus erheblich, so dass die Gefahr besteht, bei der Auslegung der Begrifflichkeiten zu tricksen bzw. sich den Begriff so lange “schönzureden”, bis er passt.

Gemischte Location = unter freiem Himmel?

Bietet die Veranstaltungsstätte sowohl Räume als auch Freiflächen, und findet auf beidem eine Veranstaltung statt, dann gelten nicht automatisch die Regelungen für Freiflächen – wie bspw. in den Corona-Verordnungen, so dass dadurch mehr Besucher zulässig wären.

Große Fenster im Raum = unter freiem Himmel?

Kann ein an sich umschlossener Raum durch das Verschieben bspw. von Flügeltüren weitgehend an den Seiten geöffnet werden, wird daraus nicht ein Bereich “unter freiem Himmel”. Denn wenn das überhaupt in Betracht kommen sollte, müsste schon rein begrifflich das Dach entfernt werden können. Außerdem ist auch fragwürdig, wenn es dem Veranstalter überlassen bliebe, bspw. im Laufe des Abends bei kühleren Temperaturen die Wände bzw. das Dach doch wieder zu schließen, ohne aber zuvor die Zahl der anwesenden Personen auf die zulässigen Zahlen für Veranstaltungen in Räumen zu beschränken.

Aus einer Veranstaltung mach zwei?

Auch kann diese eine Veranstaltung nicht künstlich in zwei Veranstaltungen aufgeteilt werden, die einmal in einem geschlossenen Raum unter den dafür geltenden Regelungen stattfindet, und einmal im Freien. Das würde nur funktionieren, wenn die Veranstaltung als solche auch faktisch teilbar wäre. Aber insbesondere bei Veranstaltungen mit geselligem Charakter ist naheliegend, dass sich die Bereiche beider Veranstaltungsteile ständig vermischen und eine Abgrenzung weder gewünscht, nicht durchführbar wäre.

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