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Veranstaltung im Mai kann heute nicht verboten werden

Veranstaltung im Mai kann heute nicht verboten werden

Von Thomas Waetke 27. März 2020

Es häufen sich bereits gerichtliche Streitigkeiten rund um den Corona-Virus, zumeist geht es dabei um die Wirksamkeit der Veranstaltungsverbote. Ein Aktionär einer Bank hatte nun über ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erreichen wollen, dass die Stadt Frankfurt eine im Mai 2020 geplante Hauptversammlung seiner Bank verbieten müsse. Grund dafür sei die COVID-19-Pandemie.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag aber zurückgewiesen:

Es sei nicht ersichtlich, dass die Bank selbst bei unveränderter Risikobewertung der COVID-19-Pandemie ihre Hauptversammlung im Mai 2020 durchführen und dass die Stadt nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen und Anordnungen treffen werde. Im Gegenteil habe die Bank im Vorfeld des Eilverfahrens gegenüber dem Aktionär erklärt, dass die Lage selbstverständlich sehr genau beobachtet würde und Entscheidungen über die Hauptversammlung zu gegebener Zeit getroffen sowie kommuniziert würden, so das Verwaltungsgericht.

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