Wenn einem Besucher die Veranstaltung nicht gefällt, kann er dann den Veranstalter verklagen? Nun, in den USA ist das passiert. Ein Mann hat die NFL und den Sponsor Pepsi auf umgerechnet 788 Billionen Euro verklagt – weil die Halbzeitshow des Super Bowls zu anzüglich gewesen sei. Millionen Kinder seien nicht nur völlig überraschend, sondern auch mehr oder weniger zwangsläufig sexuell erregt worden, während Shakira und Jennifer Lopez auf der Bühne standen.
Könnte einem Veranstalter sowas auch in Deutschland passieren?
Äh, nein ;-)
Der Veranstalter und der Besucher schließen einen Vertrag. Gegenstand des Vertrages kann dabei bspw. ein Konzert mit einem bestimmten Künstler sein, zu einer bestimmten Uhrzeit, in einer bestimmten Location. Solange nicht der Veranstalter ganz konkrete Abläufe und Inhalte beschreibt, hat er einen gewissen Spielraum, wie er seine vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Dies betrifft bspw. die Lautstärke, das Bühnenbild, die Dekoration, die genauen Zeitabläufe, Programminhalte usw. Im Zweifel muss er aber zumindest ein “durchschnittliches” Konzert abliefern.
Fällt er unter den Durchschnitt oder hält er nicht das, was er konkret versprochen hat, ist seine Leistung mangelhaft. Und dann könnte der Besucher ggf. einen Teil des Eintrittsgeldes wieder zurückfordern.
Ein Beispiel
Aber: Nicht-Gefallen reicht grundsätzlich nicht – zumindest nicht, wenn es eher subjektiv ist.
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