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Urteil: Keine Maskenpflicht mehr in Clubs, Diskos u.ä.

Urteil: Keine Maskenpflicht mehr in Clubs, Diskos u.ä.

Von Thomas Waetke 14. März 2022

Die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht sowohl für geschlossene Räume als auch im Freien außer Vollzug gesetzt worden. Das Gericht hat entschieden, dass die aktuellen Regelungen der Landesverordnung keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seien und zudem nicht angemessen.

Denn: Der Verordnungsgeber habe ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, z. B. zum Konsum von Getränken und Speisen geregelt. Die Ausnahmeregelung in § 4 Abs. 4 nds. Corona-VO, wonach bei Einnahme eines Sitzplatzes die Maske abgenommen werden dürfe, gelte bereits ihrem Wortlaut nach nicht für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen.

Damit fehle es an einem angemessenen Ausgleich zwischen den erheblichen (wirtschaftlichen) Interessen der Betreiber bspw. von Clubs und Diskotheken und dem Gesundheitsschutz der Personen, die eine solche Einrichtung besuchen bzw. in einer solchen tätig sind, sowie der Bevölkerung im Übrigen, so das Gericht.

Die Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin (der Betreiberin einer Diskothek) in diesem einen Verfahren, sondern ist in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

Die Entscheidung überrascht ein bisschen, da die Maskenpflicht derzeit noch als eines der Instrumente gezählt wird, die einen gewissen Nutzen haben und diese nun vollständig aufgehoben wird und meisten die Gerichte bislang in Eilverfahren eher pro Vorsicht tendiert hatten.

 

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