Das Landgericht Köln hat die Telekom verurteilt, den Transfer von personenbezogenen Daten ihrer Webseitenbesucher in die USA zu unterlassen. Hintergrund war eine Klage der Verbraucherschutzzentrale NRW gegen den Einsatz von Google Ads. Dieses Tool ermöglicht es Werbetreibenden, Anzeigen zu schalten, die sich an den Suchergebnissen bei der Nutzung der unternehmenseigenen Dienste orientieren. An diese Nutzer wird interessensbezogene Werbung auf den jeweiligen Seiten ausgespielt, die die Nutzer besuchen; dafür ist die Übermittlung personenbezogener Daten unabdingbar – in diesem Fall in die USA.
Die Telekom hatte vom Webseitenbesucher eine Einwilligung eingeholt – allerdings war diese nach Ansicht des Landgerichts Köln zu pauschal: Die Zustimmung über einen Cookie-Banner mit dem Button „Alle akzeptieren“ reich demnach nicht aus. Vielmehr sei eine umfangreichere Aufklärung der Webseitenbesucher notwendig.
Das Landgericht Köln stützte sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2020. Der hatte schon damals festgestellt, dass der Datenschutz in den USA nicht ausreichend sei für europäische Betroffene. Demnach hatte die Telekom insoweit gegen die DSGVO verstoßen.
Nach aktuellem Stand ist das Urteil des Landgerichts Köln konsequent.
Handlungsempfehlungen
- Sie sollten (spätestens) jetzt dieses Urteil zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob über Ihre Webseite(n) bzw. die von Ihnen eingesetzten Tools personenbezogene Daten in die USA transferiert werden. Im Verdacht stehen dabei insbesondere Tools und Anbieter aus den USA.
- Findet ein solcher Transfer statt, sollten Sie prüfen, technische Maßnahmen zu ergreifen, den Transfer zu verhindern bzw. zu prüfen, ob eine geeignete Einwilligung einholbar ist. Gemessen an dem Urteil sollten bspw. Cookie- bzw. Consent-Banner daraufhin überprüft werden, ob die strengen Vorgaben der DSGVO eingehalten sind.
Zu Veranstaltungen gehört der Datenschutz. Viele Veranstalter und Dienstleister blenden die DSGVO aber aus, fühlen sich überfordert oder sehen den Sinn nicht, die vielen Vorgaben der DSGVO umzusetzen. Wir unterstützen und beraten Sie bei all den datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die bei Veranstaltungen (oder dem Betrieb Ihrer Webseite) auftauchen. Schreiben Sie eine E-Mail an info@eventfaq.de, und wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten! Oder schauen Sie auf unsere Terminsübersicht: Wir bieten immer wieder Webinare zum Datenschutz an.
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