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Unnötig: Abmahnung wegen Cookie-Banner

Unnötig: Abmahnung wegen Cookie-Banner

Von Thomas Waetke 15. November 2021

Viele Webseitenbetreiber setzen u.a. Tracking-Tools ein, weil sie wissen wollen, wann Webseitenbesucher was angeklickt haben, oder dass vom Erhalt eines Newsletters zurückverfolgt werden kann, welche Inhalte der Empfänger anklickt.

Und jeder kennt sie: Die nervigen “Cookie-Banner”, die sich beim Aufrufen einer Webseite ins Bild schieben, und die die meisten vermutlich ungelesen wegklicken.

So langsam sollte es sich herumgesprochen haben: Cookie-Banner müssen auf der Webseite so eingestellt sein, dass der Webseitenbesucher die Einwilligung aktiv erteilen muss, dass Tracking-Cookies gesetzt werden dürfen.

Anders herum gesagt:

  • Tracking-Cookies muss der Nutzer nicht ablehnen müssen.
  • Oder auch: Der Webseitenbetreiber darf keine Tracking-Cookies setzen, bevor der Besucher nicht selbst aktiv den Haken gesetzt = eingewilligt hat.

Was geht, was geht nicht?

no go

  • Tracking, aber kein Banner: Jedenfalls dann, wenn Tracking-Tools eingesetzt werden, bei denen die Auswertung beim Tool-Anbieter erfolgen, ist eine Zustimmung erforderlich.
  • Voreingestellte Banner: Der Nutzer muss Voreinstellungen ändern, um keine Tracking-Cookies zu setzen.
  • Cookies werden bereits gesetzt: Bevor der Nutzer etwas ändern könnte, sind Tracking-Cookies bereits systemseitig gesetzt.
  • Bezeichnungen: Der Nutzer wird abgelenkt, der Einstellung-verändern-Button ist kaum zu finden, “ablehnen” wird “versehentlich” als Zustimmung missverstanden.

nice

    • Kein Tracking, oder jedenfalls kein Tracking, bei dem Daten zu externen Anbietern fließen.
    • Kein voreingestellter Banner: Der Nutzer müsste die Voreinstellungen ändern, damit das Tracking erst aktiviert würde.
    • Cookies nicht vorab gesetzt: Tracking-Cookies werden erst gesetzt, nachdem der Nutzer dem Tracking zugestimmt = einen Haken in der Checkbox gesetzt hat.
    • Bezeichnung: Die Bezeichnungen sind eindeutig, jeder weiß, wo er hinklicken muss. Eine “versehentliche” Zustimmung ist nicht gewollt.

Wenn Webseitenbetreiber das auf die leichte Schultern nehmen, kann es teuer werden. Denn bspw. die Wettbewerbszentrale, aber auch Verbraucherschutz oder einzelne Betroffene könnten den Betreiber abmahnen. Daher auch die Überschrift für diesen Beitrag: Das ist tatsächlich unnötig.

Prüfen Sie insbesondere auch Plugins (insbesondere, wenn die Hersteller aus den USA kommen), denn: Sie können sich nicht auf Unwissen berufen, wenn eines Ihrer Plugins Tracking-Cookies setzt – denn Sie haben das Plugin ja auf Ihrer Webseite installiert, also sind Sie auch verantwortlich.

Ebenso können Sie die Verantwortung nicht auf einen Auftragnehmer schieben, den Sie mit der Betreuung der Webseite beauftragt haben: Es ist Ihre Webseite, also sind Sie auch (fast immer) verantwortlich.

Und: Es ist keine Überraschung, dass die wenigsten Nutzer von sich aus ein Tracking erlauben. Das aber ist kein Argument, sich über die Regeln hinwegzusetzen.

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