Bei einem Fußballturnier in Gondershausen (Rheinland-Pfalz) sind 9 Kinder verletzt worden, 5 von ihnen schwer, als eine am Rande des Turniers aufgebaute Hüpfburg von einer Windböe hochgehoben wurde. Die darin spielenden Kinder stürzten aus ca. 5 Meter Höhe auf den Boden. Vier Kinder wurden mit einem Rettungshubschrauber in Kliniken gebracht worden.
Ähnlich verlief ein Unfall am Samstag in Tonndorf (Thüringen), bei dem 3 Kinder verletzt wurden.
Hüpfburgen bieten bei Wind eine große Angriffsfläche; dementsprechend hat der Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Vorkehrungen zu treffen, um ein Umfallen oder Hochfliegen zu verhindern. Dies können entsprechende Verankerungen sein, aber auch das Einstellen des Spielbetriebs, wenn Wind aufkommt. Ein Tipp: Der Veranstalter sollte mit seiner Haftpflichtversicherung abklären, ob/dass das Aufstellen von Kinderspielgeräten auch mit versichert ist!
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