Ein Veranstalter hat für Mitte Mai 2020 eine Veranstaltung geplant. Aufgrund der Sars-Cov-2-Pandemie möchte er die Veranstalter verschieben. Mit den Dienstleistern hat er einen möglichen Ersatztermin im Mai 2021 gefunden. Auf diesen Termin wird die Veranstaltung heute verschoben, alle Dienstleister stimmen per E-Mail zu.
Welche rechtlichen Probleme tun sich auf?
Schwierigkeitsgrad: einfach –mittel– schwierig
Das Problem wird zu tage treten, wenn zum verlegten Termin auch wieder ein Veranstaltungsverbot bestehen sollte aufgrund der Pandemie.
Denn: Es wird später vermutlich die Diskussion geben, die man jetzt verschoben hat.
An diesem Beispiel sieht man die unterschiedlichen Interessen, die mit einer Pandemie – Höheren Gewalt – einhergehen können:
Die Auftragnehmer = die, die Geld haben wollen
Blenden wir den verlegten Termin aus, und schauen uns den neuen Termin an. Findet dieser statt, sind bestenfalls alle zufrieden.
Was aber, wenn er abgesagt wird?
Bei Höherer Gewalt gehen die Dienstleister im Regelfall leer aus. Sie haben keinen Zahlungsanspruch gegen ihren Auftraggeber.
Der Auftraggeber = der, der Geld zahlen soll
Bei Höherer Gewalt muss der Auftraggeber nichts bezahlen. Er hat keinen Leistungsanspruch gegen die Auftragnehmer, aber die verlieren ihren Zahlungsanspruch.
Der Auftraggeber hat also ein Interesse daran, dass im Falle einer Absage im Mai er die Absage auf Höhere Gewalt stützen kann = dass die Leistungen der Dienstleister unmöglich geworden sind.
Allerdings ist Voraussetzung der Höheren Gewalt u.a. die Unvorhersehbarkeit = das Ereignis muss überraschend eingetreten sein. Die Pandemie aber ist alles andere als überraschend, vermutlich wird sie uns ja auch noch eine Weile beschäftigen.
Das heißt: Wenn die Vertragspartner beim neuen Termin im Mai nicht unschöne Diskussionen haben wollen, sollten sie klären:
- Gilt ein neues Verbot oder eine weiter grassierende Pandemie als Höhere Gewalt, sprich, kommt sie im Mai noch/wieder überraschend?
- Wenn sich die Dienstleister darauf einlassen, übernehmen sie natürlich ein deutlich höheres Risiko als ohne eine solche Vereinbarung. Daher wäre es auch aus Sicht des Auftraggebers fair, eine Risikoverteilung zu vereinbaren.
Sie haben nicht alle Stolpersteine erkannt bzw. richtig gelöst?
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