Das Unternehmen U plant eine Tagung als Fortbildungsveranstaltung für alle Mitarbeiter, die über 3 Standorte in Deutschland verteilt sind. Insgesamt sollen 500 Personen teilnehmen. Die Tagung wird zweitägig am Wochenende in der Firmenzentrale in Frankfurt/Main stattfinden. Am Samstag Abend lädt das Unternehmen alle Teilnehmer der Tagung zu einem Besuch auf das Stadtfest ein und mietet dazu einen Teil eines Festzeltes. Die Vorträge werden auf Video aufgezeichnet, damit auch diejenigen Mitarbeiter, die nicht teilnehmen können, die Vorträge später anschauen können. Außerdem ist am Sonntag eine Führung durch die Firmenzentrale geplant.
Welche Rechtsfragen wären zu klären?
Schwierigkeitsgrad: einfach –mittel– schwierig
Arbeitszeit
Für den Sonntag gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot.
Unfallversicherung
Der Besuch des Stadtfestes dürfte nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Denn der Besuch des Stadtfestes soll ersichtlich nur als Begleitprogramm zur Fortbildungsveranstaltung dienen, er weist auch keinen Bezug zu den betrieblichen Angelegenheiten des Mitarbeiters auf. Hauptsächlicher Zweck ist das gesellige Zusammensein.
Urheberrechte
Wenn die Vorträge auf Video aufgezeichnet werden, ist die Verwertung für die Mitarbeiter keine Privatnutzung, auch wenn sie “intern” bleibt: Daher braucht der Arbeitgeber auch die entsprechenden Urheberrechte für diese interne Verwertung.
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