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Übungsaufgabe: Die Suche nach dem Pavillon

Übungsaufgabe: Die Suche nach dem Pavillon

Von Thomas Waetke 24. Januar 2020

Der Auszubildende erhält von seinem Vorgesetzten den Auftrag, ein Unternehmen zu finden, das für eine Tagung mit 200 Personen ein Raucherzelt im Außenbereich der Tagungsstätte aufstellen soll.

Was gibt es aus Sicht Auszubildenden, Vorgesetzten bzw. Auftraggebers zu beachten?

Schwierigkeitsgrad:einfach– mittel – schwierig

Der Auftraggeber muss den Vermieter des Pavillons ordnungsgemäß auswählen. Das bedeutet, dass er in einem späteren Schadensfall beweisen können muss, dass er nicht den billigsten Anbieter ausgewählt hat, sondern denjenigen, der die Anforderungen am besten erfüllt.

Ist dann der Vermieter ausgewählt, muss er vor Ort auch überwacht werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber kontrollieren muss, ob/dass der Pavillon ordnungsgemäß aufgestellt ist. Wenn ihm das mangels Expertise nicht möglich ist, muss er zumindest auf Augenschein prüfen = ist dem ersten Anschein nach alles in Ordnung?

Mit dem Vermieter ist abzustimmen, wer aufbaut und abbaut. Bleibt der Pavillon über Nacht aufgebaut, ist ggf. die Bewachung auf dem Gelände und die Windsicherheit zu klären.

Es ist zu klären, ob der Pavillon im Boden verankert werden muss. Wenn ja, muss mit dem Grundstückseigentümer geklärt werden, ob das erlaubt ist/wird.

Der Pavillon darf keinen Rettungsweg beeinträchtigen bzw. nicht im Rettungsweg aufgestellt werden.

Es ist zu klären, bei welcher Windstärke der Pavillon abzubauen bzw. Planen zu entfernen sind oder er zu verschließen ist. Im Winter wäre zu klären, ob dafür gesorgt werden muss, das Dach schneefrei zu halten.

Das Raucherzelt ist als Raucherbereich zu kennzeichnen.

Verfügt der Pavillon über einen Boden bzw. eine Bodenplatte, ist zu prüfen, ob die Kante bzw. der Absatz ausreichend erkennbar ist., und ggf. eine Erkennbarkeit herzustellen.

Es sollte geprüft werden, ob die Miete des Pavillons von den Versicherungen abgedeckt ist (bei üblichen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sind Schäden an Mietsachen oftmals ausgeschlossen).

Der Ausbilder bzw. Vorgesetzte des Azubis müssen sicherstellen, dass der Auszubildende weiß, auf was er achten muss; oder sie müssen ihn entsprechend beaufsichtigen bzw. überwachen.

Sie haben nicht alle Stolpersteine erkannt bzw. richtig gelöst?

Kein Problem, solche und andere Themen besprechen wir in unserem Eventrecht-Seminar, in unserem Intensiv-Coaching und auch bei den 1. Karlsruher Eventrecht-Tagen.

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