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Tod in der Disko: Haftstrafen für Türsteher
Von Thomas Waetke
12. September 2012
Im Strafprozess um den Tod eines britischen Gastes in der Diskothek U60311 in Frankfurt/Main an Ostern 2011 ist nun das Urteil gefällt: Die Haupttäter, zwei Türsteher der Disko, müssen wegen Totschlags für 10,5 bzw. 9 Jahre ins Gefängnis. Die beiden sollen auf den Briten eingeschlagen und eingetreten und dabei seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben, so das Gericht. Ein dritter Türsteher wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt, da er Zeugen davon abgehalten haben soll, Hilfe zu leisten. Ein Mitarbeiter der Diskothek wurde zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, da ihrer Ansicht nach die Geschehnisse nicht richtig aufgeklärt worden seien.
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