Heute gibt es das Problem, den Schaden, oder den Streit – und in 1 oder 2 Jahren müssen Sie im Gerichtsprozess den Richtern erklären, was wann passiert bzw. wer was wem gesagt hat. Das können Sie nicht (mehr), wenn Sie keine Vorkehrungen dazu getroffen haben:
- Mängel oder Beschwerden schriftlich protokollieren.
- Halten Sie Namen von möglichen Zeugen schriftlich fest.
- Notieren Sie Uhrzeiten und Datum.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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- Glühbirne – Illustration: © psdesign1 - Fotolia.com