News + Aktuelles
aus dem Eventrecht
Tipp: Umgang mit Mängeln und Beschwerden
Von Kristin Zimmermann
15. November 2019
Heute gibt es das Problem, den Schaden, oder den Streit – und in 1 oder 2 Jahren müssen Sie im Gerichtsprozess den Richtern erklären, was wann passiert bzw. wer was wem gesagt hat. Das können Sie nicht (mehr), wenn Sie keine Vorkehrungen dazu getroffen haben:
- Mängel oder Beschwerden schriftlich protokollieren.
- Halten Sie Namen von möglichen Zeugen schriftlich fest.
- Notieren Sie Uhrzeiten und Datum.
Andere haben auch diese Beiträge gelesen:
Tipp: DokumentationAuch scheinbar unwichtige Nebenvereinbarungen sollten Sie stets schriftlich festhalten.
Tipp: Gut formuliertes AngebotZiehen Sie frühzeitig externe Spezialisten hinzu, die bereits im frühen Stadium Hinweise auf etwaige Probleme geben können, die es einzupreisen gilt.
Tipp: DokumentationAuch scheinbar unwichtige Nebenvereinbarungen sollten Sie stets schriftlich festhalten.