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Tipp: Umgang mit Mängeln und Beschwerden

Tipp: Umgang mit Mängeln und Beschwerden

Von Thomas Waetke 15. November 2019

Heute gibt es das Problem, den Schaden, oder den Streit – und in 1 oder 2 Jahren müssen Sie im Gerichtsprozess den Richtern erklären, was wann passiert bzw. wer was wem gesagt hat. Das können Sie nicht (mehr), wenn Sie keine Vorkehrungen dazu getroffen haben:

  1. Mängel oder Beschwerden schriftlich protokollieren.
  2. Halten Sie Namen von möglichen Zeugen schriftlich fest.
  3. Notieren Sie Uhrzeiten und Datum.

 

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