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aus dem Eventrecht
Tipp: Dokumentation

Tipp: Dokumentation

Von Thomas Waetke 24. Oktober 2019

Auch scheinbar unwichtige Nebenvereinbarungen sollten Sie stets schriftlich festhalten.

Kommt es zu einem Schaden bzw. erhebt jemand Ansprüche gegen Sie, müssen Sie möglicherweise beweisen, was Sie wann und wie getan haben und wer es ggf. bezeugen kann.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Glühbirne – Illustration: © psdesign1 - Fotolia.com