Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse um die Paris-Attentate rücken die Anti-Terror-Bemühungen wieder mehr in den Vordergrund. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die EU mittels zweier Verordnungen die Unternehmen dazu verpflichtet, bei Zahlungen an Arbeitnehmer oder fremde Organisationen zu überprüfen, ob diese auf der aktuellen Terror-Liste der EU stehen. Man mag über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit streiten können, Verstöße gegen die Prüfungspflicht werden aber durchaus unangenehm geahndet (über § 130 OWiG und § 18 Abs. 1 Nr. 1a Außenwirtschaftsgesetz).
Die aktuelle Terror-Liste kann hier abgerufen werden.
Das Terror-Listen-Screening kann man als wesentliche Compliance-Anforderung für Unternehmen sehen. Betroffen ist jedes in Deutschland tätige Unternehmen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!