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Startseite / Blog / Termine für KI-Webinare

KI-Recht

Termine für KI-Webinare

9. November 2025
juststock (Getty Images)

Künstliche Intelligenz (KI) spielt eine immer größere Rolle. Wir erklären wichtige Rechtsfragen bei der Nutzung von KI in zwei Webinaren:

Künstliche Intelligenz und ihre Rechtsfragen

Künstliche Intelligenz ist zwischenzeitlich nahezu überall Teil des Alltags geworden. Die EU hat mit dem AI-Act bzw. der KI-Verordnung weltweit eines der ersten Regelwerke dazu geschaffen. Wir besprechen in diesem Webinar einige der Rechtsfragen, die sich bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz stellen können.

Das besprechen wir u.a.:

  • Wer ist Betreiber von KI-Systemen?
  • KI-Kompetenz: Pflicht oder doch nur freiwillig?
  • Wer ist verantwortlich für die KI-Kompetenz?
  • Was sind Inhalte der KI-Kompetenz?
  • Transparenzpflichten bei KI-Beteiligung an Videos, Bildern und Texten

Dieses Webinar findet an mehreren Terminen statt – ist inhaltlich aber identisch.
Bitte melden Sie sich nur zu 1 Termin an.

mehr
Mittwoch, 12.11.25
kostenlos
10:00 - 11:00 Uhr
jetzt anmelden für den 12. November

Künstliche Intelligenz und ihre Rechtsfragen

Künstliche Intelligenz ist zwischenzeitlich nahezu überall Teil des Alltags geworden. Die EU hat mit dem AI-Act bzw. der KI-Verordnung weltweit eines der ersten Regelwerke dazu geschaffen. Wir besprechen in diesem Webinar einige der Rechtsfragen, die sich bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz stellen können.

Das besprechen wir u.a.:

  • Wer ist Betreiber von KI-Systemen?
  • KI-Kompetenz: Pflicht oder doch nur freiwillig?
  • Wer ist verantwortlich für die KI-Kompetenz?
  • Was sind Inhalte der KI-Kompetenz?
  • Transparenzpflichten bei KI-Beteiligung an Videos, Bildern und Texten

Dieses Webinar findet an mehreren Terminen statt – ist inhaltlich aber identisch.
Bitte melden Sie sich nur zu 1 Termin an.

mehr
Mittwoch, 26.11.25
kostenlos
10:00 - 11:00 Uhr
jetzt anmelden für den 26. November
Thomas Waetke

Thomas Waetke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sein Spezialgebiet ist das Veranstaltungsrecht.
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