Teilnahme am Freundschaftsspiel nicht unfallversichert
Von Thomas Waetke 16. Mai 2013Die Teilnahme an einem Freundschaftsfußballspiel ist nicht unfallversichert, wenn es sich dabei nicht um Betriebssport oder eine Betriebsveranstaltung handelt.
Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden. In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer an einem Fußballspiel gegen einen Fußballverein teilgenommen. Da aber nur 16 Mitarbeiter des Unternehmens teilgenommen hätten, würde es sich nicht um Betriebssport oder eine Betriebsveranstaltung handeln – für eine solche ist u.a. Voraussetzung, dass die Teilnahme allen Mitarbeitern offen steht.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Man kann es nicht oft genug sagen: Gerade bei Veranstaltungen mit Mitarbeitern sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die Teilnahme an der Veranstaltung gesetzlich unfallversichert ist. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Fallstricke bei Betriebsfeiern. Gerade, wenn Sie als Agentur für den Betrieb Veranstaltungen organisieren, sollten Sie Ihren Kunden entsprechend beraten bzw. aufklären.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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