Teamzelte und Werkstattzelte über 75 qm auf Privatgrundstücken brauchen Genehmigung
Von Thomas Waetke 9. Dezember 2020Ein Betreiber einer Autorennstrecke wollte auf angemieteten Privatgrundstücken mehrere Zelte mit mehr als 75 qm Grundfläche aufstellen und diese an die teilnehmenden Teams überlassen. Diese Zelte sollten u.a. für die Teams und als Werkstätten für die Fahrzeuge genutzt werden. Dies wurde von der zuständigen Behörde allerdings mit Verweis auf die Genehmigungspflicht untersagt.
Der Betreiber ging gegen die Verfügung mit einem Eilantrag vor, allerdings lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz den Antrag ab.
Nach dem Willen des Gesetzgebers seien Zelte nur dann genehmigungsfrei, wenn sie erdgeschossig seien und ihre Grundfläche kleiner als 75 m² sei, so das Gericht.
Die Verfügung entspreche auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da die Behörde durchaus auf die Interessen des Betreibers Rücksicht genommen habe: So habe sie für die vorherige Saison von einem Einschreiten abgesehen und dem Betreiber damit die Möglichkeit gegeben, ihre Mieter auf das Erfordernis eines Prüfbuches, insbesondere für die Werkstattzelte, frühzeitig hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden baulichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit erfüllt würden.
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