57/14 Datenschutz und Telemedien
11. März 2014
Die meisten Veranstalter bzw. Unternehmen aus dem Veranstaltungsbereich haben einen Internetauftritt. Auch für diesen gilt eine Vielzahl von Regelungen, bspw. für das Impressum oder den Datenschutz. Wer bspw. ein Webtrackingtool auf seiner Webseite einsetzt, um Besucherverhalten zu analysieren, muss hierbei
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