Tag "Versicherungsrecht"

(Unerbetene) Hilfe bei der Floßfahrt unterfällt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer bei einer Floßfahrt beim Anlegen hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Aber nur, wenn er ein sog. Wie-Beschäftigter ist. Wann das der Fall ist, erklären wir in diesem Beitrag.

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Freizeitprogramm bei Tagung ist nicht gesetzlich unfallversichert

Nimmt ein Mitarbeiter nach einer Tagung seines Arbeitgebers an einer angebotenen Segway-Tour teil, so ist ein Unfall dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden. Bei einer Veranstaltung wie z.B. einer Tagung für die Mitarbeiter stehen Programmpunkte dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie abgrenzbar von der Tagung eher als Teil der Unterhaltung und Geselligkeit dienen.

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Ist eine Haftpflichtversicherung notwendig?

Andere haben auch diese Beiträge gelesen:Festnahmerecht des Gastwirtsbumm, knall, krach… alles streng geregelt!VStättVO: Auf das Bundesland

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Künstler krank – was nun?

Andere haben auch diese Beiträge gelesen:Künftig keine Veranstaltungsverbote mehr?Fremden Rat darf man nicht ungeprüft vertrauenFreizeitprogramm bei

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Unfallversicherung bei nicht gemeldeten Mitarbeitern

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet wertvolle Zahlungen bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall. Im Gegensatz zur Krankenversicherung leistet

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