Tag "Markenrecht"

Werbung mit Inhaberschaft einer Marke

Wer wirbt, möchte sich gut präsentieren. Dabei darf man aber nichts behaupten, was falsch ist – auch, wenn es nur “ein bisschen” falsch ist. Wir erklären ein Beispiel aus dem Markenrecht.

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So kommen Eventprofis bei der Veranstaltungsplanung nicht ins Stolpern

In der Eventrecht-Reihe „Rechtliche Stolpersteine in der Veranstaltungsplanung“ erhalten Eventprofis einen umfangreichen Überblick über die rechtlichen Hürden die in der Planungs- und Durchführungsphase einer Veranstaltung auftreten können.

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Tribute-Shows vor Gericht

Werden Name und Erscheinungsbild berühmter Künstler verwendet, kann das von der Kunstfreiheit gedeckt sein; die Grenze zu einer Rechtsverletzung ist aber fließend.

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Das Aus der Tribute-Bands?

Unlautere Werbung mit dem Namen eines bekannten Künstlers? Wir berichten über zwei aktuelle Beispiele von “Tribute-Bands”.

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Abiklasse kassiert Abmahnung für Partynamen

Eine Abiklasse aus NRW wollte eine Abiparty feiern und hat sich dazu einen schicken Namen einfallen lassen. Das Ende vom Lied: Die Abiklasse ist nun um 2.600 Euro ärmer. Was war passiert?

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Oktober­fest goes doch nicht nach Dubai

Der Slogan “Oktoberfest goes Dubai” darf nicht verwendet werden, hat das Landgericht München in einem Eilverfahren entschieden. Wir nutzen diesen Fall für ein paar Tipps, wenn man selbst nach einem Namen sucht.

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Oktoberfeste bald nur noch mit Erlaubnis aus München?

Auf der ganzen Welt gibt es “Oktoberfeste”, in vielen Betrieben, viele Veranstaltungen lehnen sich daran an. Das könnte bald ein Ende finden, jedenfalls nicht, ohne dass man die Landeshauptstadt München um Erlaubnis gefragt hätte.

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“Malle-Party” kann abgemahnt werden

Der Name einer Veranstaltung kann nicht nur Vorteile bringen, sondern auch eine teure Abmahnung. In diesem Beitrag geht es um das Beispiel “Malle”.

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Darf ich meine Veranstaltung nennen wie ich möchte?

Ganz am Anfang von jeder Planung stellt sich die Frage “Wie nenne ich meine Veranstaltung überhaupt?”, auch hier gibt es Vorschriften und man kann sich nicht nach belieben einen Namen / Ttiel aussuchen.

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Veranstaltungsnamen als Marke eintragen?

Veranstalter versuchen aus vielerlei Gründen, den Namen ihrer Veranstaltung als Marke eintragen zu lassen und damit zu schützen. Die zu schützende Bezeichnung muss aber, wenn Sie eine Marke werden soll, eine Reihe von Anforderungen erfüllen, u.a. muss sie eine sog. Unterscheidungskraft besitzen. Diese Anforderung stelle ich heute am Beispiel von Veranstaltungsnamen mit einer geographischen Ortsangabe etwas genauer vor:

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