Tag "Festsetzung"
Vorsicht bei der Auswahlentscheidung bei Volksfesten und Märkten
17. Oktober 2019
Bei bestimmten Veranstaltungsarten wie bspw. Volksfesten kann der Veranstalter die Festsetzung beantragen; eine der Folgen ist eine ordnungsgemäße Auswahl der Bewerber. Wir erklären an einem aktuellen Urteil, worauf man achten muss.
WeiterlesenKirmes: Auswahlverfahren muss wiederholt werden
26. Juli 2017
Volksfeste, Märkte, Ausstellungen und Messen kann der Veranstalter „festsetzen“ lassen. Die Festsetzung (siehe § 69 Gewerbeordnung)
WeiterlesenStandplatz auf Kirmes muss neu vergeben werden
28. Juli 2016
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Zeltbetreiber Recht gegeben, der sich gegen die Ablehnung der Stadt Vechta WeiterlesenGrünanlage: Kein Eintrittsgeld zu Weihnachtsmarkt
08. Dezember 2014
Der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes in Berlin darf kein Eintrittsgeld vom Besucher verlangen. Die Behörden hatten den
WeiterlesenWeinachtsmarkt: Stadt muss Bewerber neu auswählen
25. September 2014
Die Stadt Münster muss die Plätze für seinen Weihnachtsmarkt 2014 neu vergeben, dies hat das Verwaltungsgericht Münster im Wege einer Eilentscheidung entschieden. Anlass dazu sind offenbar nicht taugliche Auswahlkriterien, die die Stadt kurz zuvor aufgestellt hatte, um aus der Vielzahl der Bewerber auswählen zu können.
WeiterlesenZulassung zum Weihnachtsmarkt: Kriterien müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden
14. August 2014
Zulassung zum Weihnachtsmarkt: Die Stadt Mainz darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz derzeit keine Zulassungsbescheide an Beschicker von Weihnachtsmarktständen für die Märkte 2014 bis 2016 verschicken, da das vorherige Auswahlverfahren rechtswidrig gewesen war und dadurch andere Bewerber benachteiligt wurden.
WeiterlesenZulassung zum Weihnachtsmarkt
25. November 2013
Weihnachtsmärkte sind aus vielfacher Hinsicht ein juristischer Zankapfel: Regelmäßig müssen Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Vergaben einzelner Standplätze entscheiden. Der Hintergrund:
WeiterlesenStandplatzvergabe für Weihnachtsmarkt
25. Juli 2012
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen, so § 70 Abs. 3 Gewerbeordnung.
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