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Sturz von der Bühne: Das könnte teuer werden

Sturz von der Bühne: Das könnte teuer werden

Von Thomas Waetke 21. Januar 2020

Meat Loaf verklagt das Hotel sowie die Veranstalter einer Autogrammstunde, bei der er im Mai 2019 von der Bühne stürzte und sich dabei schwer an Nacken, Schlüsselbein und Schulter verletzte. Durch die schweren Verletzungen und ein mindestens 42-tägiger Aufenthalt in Krankenhaus und Reha sei ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden.

In seiner Klage sieht der Künstler die Verantwortung bei dem Hotel und Organisatoren, die gemeinsam die Bühne aufgebaut haben sollen. Auf der Bühne sollte der Künstler im Rahmen einer Fragestunde mit Fans Fragen beantworten. Er lief auf und ab, und stürzte dabei an der Bühnenrückseite ab. Aufgrund eines dort angebrachtenn Vorhangs sei nicht erkennbar gewesen, wo die Bühne aufhöre.

Bewertung nach deutschem Recht

Würde man den Vorfall nach deutschem Recht bewerten wollen, würde er sich um die Frage drehen, ob

  • das Hotel und der Veranstalter ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hätten, und/oder
  • der Künstler den Unfall selbst oder mit verschuldet hätte (bspw. weil die Kante jedenfalls nicht völlig unvorhersehbar gewesen war).

Zunächst ist eine erhöhte Fläche, von der man theoretisch herunterfallen könnte, immer erst einmal ein Risiko.

Nicht umsonst heißt es bspw. in der DGUV Information 215-310 dazu:

“Bei der Nutzung von hoch gelegenen Flächen und Arbeitsplätzen besteht Absturzgefahr… Zur Vermeidung oder Minimierung eines Risikos werden im Folgenden geeignete Maßnahmen beschrieben. Hierbei haben bauliche und technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen.

Die Anforderungen für eine Absturzsicherung gelten sowohl für fest eingerichtete Arbeitsplätze, Szenenflächen, Verkehrswege und Zugänge, als auch für solche in der mobilen Veranstaltungs-technik. Insbesondere bei Auf- und Abbau von mobilen Bühnenkonstruktionen sind Maßnahmen gegen Abstürzen zu treffen…

Ermitteln Sie bei Arbeitsflächen auf Gerüsten, Türmen, Dächern oder auf anderen hoch gelegenen Bereichen, die bis zu 1,0 m hoch sind, über eine Gefährdungsbeurteilung, ob und welche Absturzsicherungen notwendig sind.

Bei einer Absturzhöhe von 1,0 m oder mehr ist eine Absturzsicherung notwendig. Es kann ein 1,0 m hohes Geländer … als Absturzsicherung dienen. Die Ausführung erfolgt in der Regel als festes Geländer… Bühnengeländer dürfen nur bei szenischen Aufbauten verwendet werden.

Es wäre also zu prüfen, ob die Verkehrssicherungspflichtigen eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und/bzw. entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen haben – und ob diese zutreffenderweise als ausreichend bejaht werden durften.

Dann wäre zu klären, welche Beteiligten verantwortlich sind: Dies kann die Person sein, die die Bühne aufstellt, den Vorhang aufhängt, die Künstler nicht unterwiesen hat, das Geländer vergessen hat anzubringen, bis hin zum Veranstalter. Die Location wäre nur mitverantwortlich, wenn die Location die Bühne aufgestellt hätte oder Mit-Veranstalter gewesen wäre.

Lesen Sie dazu u.a.:

Mitverschulden des Künstlers?

Würde man eine Verkehrssicherungspflichtverletzung bejahen, wäre zu prüfen, ob und inwieweit den Künstler ein Mitverschulden trifft: Hätte er erkennen können, dass der Vorhang zugleich das Ende der Bühne ist? Hätte er sich auf der Bühne ausreichend vorsichtig bewegen können (müssen)? Würde man ein Mitverschuldenn bejahen, könnte es sein, dass die Ansprüche des Künstlers gekürzt würdenn – jedenfalls dann, wenn das Mitverschulden nicht derart von der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verdrängt würde, dass es quasi eher belanglos wäre.

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