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Sturm und Unwetter – Verantwortung des Veranstalters?

Sturm und Unwetter – Verantwortung des Veranstalters?

Von Thomas Waetke 13. August 2019

Auch am Wochenende wurden unwetterbedingt wieder mehrere Veranstaltungen unterbrochen oder abgesagt.

Durch die vielen Unwetter erreichen uns derzeit regelmäßig Anfragen zum rechtlichen Umgang damit. U.a. stellt sich die Frage, inwieweit der Veranstalter verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich ein Besucher durch das Unwetter verletzt.

Es kommt dabei insbesondere darauf an, wodurch konkret der Besucher verletzt wird: Bei einer Open Air-Veranstaltung muss der Besucher grundsätzlich nicht sicherer gestellt werden, nur weil er sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes befindet – im Vergleich dazu, dass er vor dem Zaun stehen und ins Gelände reinschauen würde.

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Allerdings muss der Veranstalter seine Aufbauten “sturmsicher” machen, d.h. aufgestellte Bauzäune, Pavillons usw. müssen so aufgebaut werden, dass sie auch einem ordentlichen Sturm standhalten können.

Theoretisch gilt:

Wenn der Besucher auf dem Gelände durch vom Veranstalter eingebrachte Sachen nicht verletzt werden kann, weil sie bspw. nicht umhergewirbelt werden, so hätte der Veranstalter auch keinen Grund, sein Gelände zu räumen. Denn dass der Mensch nass wird, wenn es regnet oder den natürlichen Gefahren ausgesetzt ist, wenn es stürmt, ist das Lebensrisiko für denjenigen, der sich in der freien Natur bewegt.

Natürlich kann der Veranstalter Zelte und Dekorationen aufbauen. Wenn er in der Lage ist, umherfliegende Sachen vorher abzubauen oder zu verankern, besteht für den Besucher damit ja auch keine veranstaltungstypische Gefahr mehr.

Allerdings wird der Veranstalter selten in der Lage sein, genau das wirklich sicherzustellen. Daher erübrigt sich schon – wohl in den meisten Fällen – die weitere Diskussion, welche Pflichten der Veranstalter im Unwetter-Fall hat: Durchsage? Räumen?…

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Unwetter: © swa182 - Fotolia.com