Wussten Sie schon? Eine „Stornierung“ ist nur möglich, wenn sie auch im Vertrag vereinbart ist. Fehlt eine Klausel dazu, kann auch nicht storniert werden. Dann bleiben nur noch die gesetzlichen Beendigungsgründe, z.B. der Rücktritt (wegen Verzugs), die Kündigung, die Anfechtung oder die einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Oftmals bietet ein Dienstleister oder Vermieter eine Storno-Möglichkeit an, weil sie von Kunden erwartet wird bzw. üblich ist. Aber: Eine Storno-Klausel unterliegt bestimmten gesetzlichen Anforderungen. Erfüllt sie diese nicht, ist sie unwirksam. Die Rechtsfolge kann ärgerlich für den Anbieter sein: Sein Kunde kann oftmals trotzdem stornieren, er muss aber die Stornopauschale nicht zahlen.
Ausführlich zur Storno-Klausel