Spezialisten sind gern gesehene Arbeitskräfte auch auf Veranstaltungen – und werden regelmäßig als Freie Mitarbeiter bei Bedarf beschäftigt. Diese beruht oftmals darauf, dass
- die Spezialisten gar nicht angestellt sein wollen, sondern als Spezialist mehr Geld verdienen wollen/können, wenn sie als freie Mitarbeiter tätig sind;
- so das Thema Arbeitszeit umgangen werden kann;
- und Spezialisten ggf. sog. Dienste höherer Art leisten, bei denen es bisher hieß, dass “das Weisungsrecht zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert” sei.
Das Bundessozialgericht hat nun in mehreren wichtigen Entscheidungen zur Scheinselbständigkeit einiges auf den Kopf gestellt (es ging u.a. um eine Anästhesistin und einen Stationsarzt):
Zum Argument der Dienste höherer Art hat das Bundessozialgericht festgestellt:
“Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst “höherer Art” ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig gegeben, weil dort ein hoher Grad der Organisation herrscht, auf die die Betroffenen keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss haben. So sind Anästhesisten (…) bei einer Operation in der Regel Teil eines Teams, das arbeitsteilig unter der Leitung eines Verantwortlichen zusammenarbeiten muss. Auch die Tätigkeit als Stationsarzt setzt regelmäßig voraus, dass sich die Betroffenen in die vorgegebenen Strukturen und Abläufe einfügen.“
Es sollten nun insbesondere hochspezialisierte Fachleute prüfen, ob und inwieweit sie auf einer Veranstaltung in Abläufe mit einem hohen Organisationsgrad eingebunden sind – denn dann wird es künftig schwierig werden, in diesen Fällen noch eine Freie Mitarbeiterschaft zu bejahen.
Zu den Urteilen sind derzeit nur die Pressemeldungen in der Welt; sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden die Details des Urteils bekannt und ich berichte dazu :-)
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