Die Sperrzeiten sind in einigen Bundesländern in der Gaststättenverordnung geregelt, in anderen in der Sperrzeitenverordnung. Gelten die Sperrzeiten denn auch für Veranstaltungen, auch wenn es dort keine Gaststätte gibt?
Ja, da die Regelungen sich auch jeweils auf öffentliche Vergnügungsstätten beziehen, auch wenn sie „Gaststättenverordnungen“ heißen. Findet die Veranstaltung also öffentlich statt, gilt dafür auch die Sperrzeit, selbst wenn keine Gaststätte in der Vergnügungsstätte vorhanden ist.
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Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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