EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Sperrzeiten auch bei Events?

Sperrzeiten auch bei Events?

Von Thomas Waetke 25. Oktober 2010

Die Sperrzeiten sind in einigen Bundesländern in der Gaststättenverordnung geregelt, in anderen in der Sperrzeitenverordnung. Gelten die Sperrzeiten denn auch für Veranstaltungen, auch wenn es dort keine Gaststätte gibt?

Ja, da die Regelungen sich auch jeweils auf öffentliche Vergnügungsstätten beziehen, auch wenn sie “Gaststättenverordnungen” heißen. Findet die Veranstaltung also öffentlich statt, gilt dafür auch die Sperrzeit, selbst wenn keine Gaststätte in der Vergnügungsstätte vorhanden ist.

Hinweis
In manchen Bundesländern gibt es unterschiedliche Sperrzeiten für Vergnügungsstätten und Gaststätten, in manchen Bundesländern gibt es gar keine Sperrzeiten mehr. Veranstalter, die in verschiedenen Bundesländern tätig sind, müssen die Sperrzeiten also für jedes Bundesland gesondert prüfen.

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Mann mit Biergläsern am Tisch: © eyetronic - Fotolia.com