Sondernutzung auf Straße nur nach Straßenrecht

Wenn die Genehmigungsbehörde Auflagen gegenüber einem Veranstalter erlassen möchte, kann sie nicht einfach tun (und lassen), was sie will. Sie braucht grundsätzlich eine Rechtsgrundlage, die es ihr erlaubt, Auflagen zu erlassen. Wie ist das bei einem Sicherheitskonzept?