In vielen Datenschutzerklärungen lese ich folgende Sätze:
„Wir stützen uns bei der Datenverarbeitung dabei entweder auf Ihre Einwilligung, die Vertragsabwicklung oder unser berechtigtes Interesse.“
„Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund unseres berechtigten Interesses.“
„Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich gemäß der DSGVO.“
„Wir löschen Ihre Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO.“
Ist der Betroffene aber jetzt schlauer als vorher?
- Weiß er jetzt, auf welche Rechtsgrundlage sich der Verarbeiter stützt?
- Weiß er, warum das Interesse des Verarbeiter größer sein soll als sein Interesse?
- Weiß er, wie konkret die Daten nun verarbeitet werden?
- Weiß er, wann denn nun die Daten gelöscht werden?
Nein!
Datenschutzerklärungen dürfen aber nicht so wischiwaschi formuliert sein, dass der Betroffene sich die Mühe machen muss, sich konkrete Informationen aus dem Text herauszusuchen.
Beispiel Löschen der Daten: Der Betroffene müsste sich jetzt bei einer solchen Formulierung kundig machen, was die gesetzlichen Fristen hergeben. Das ist aber nicht seine Aufgabe, zumal es zig in Betracht kommende gesetzliche Fristen gibt.
Auch solche Sätze sind sehr beliebt:
„Wir nehmen Datenschutz ernst“, oder
„Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein besonderes Anliegen“.
Oha. Letztlich feiert man sich damit dafür, dass man grundsätzlich geneigt ist, das Gesetz einzuhalten…?
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