In der Pandemie tauchen viele Rechtsstreitigkeiten auf, die man vorher vermutlich nie wirklich auf dem Schirm hatte – mangels Erfahrung mit derlei weltweiten Ereignissen. Hier berichte ich über einen Versicherungsfall, der nun vom Amtsgericht München entschieden wurde.
In dem konkreten Fall ging es um die Mehrkosten einer nicht planmäßigen Rückreise, wenn am Reiseort eine “Naturkatastrophe” herrscht. Denn ein Reisender hatte sich selbst um einen Ersatz-Rückflug aus Asien kümmern müssen, nachdem sein regulärer Rückflug wegen örtlicher Corona-Maßnahmen abgesagt worden war. Diese Kosten wollte der Reisende dann von seinem Versicherer erstattet haben, bei dem er u.a. eine sog. Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen hatte.
Das Amtsgericht München hat die Klage abgewiesen: Staatliche Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie seien keine Naturkatastrophe – schließlich wurde der Rückflug nicht aufgrund der Pandemie, sondern aufgrund der staatlichen Maßnahmen abgesagt.
Auswirkungen auf das öffentliche Leben treten durch staatliche Schutzmaßnahmen ein, bei denen es sich um politische Ermessensakte handelt. Bei Auswirkungen durch staatliche Maßnahmen liegt begrifflich aber keine Naturkatastrophe vor, da diese höchst unterschiedlich ausfallen können. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen folgt weltweit verschiedenen Ansätzen. Schutzkonzepte wurden im Laufe der Zeit geändert und angepasst. In Ländern mit strengen Schutzkonzepten sind die Auswirkungen auf das öffentliche Leben stärker spürbar als in Ländern, die weniger strenge Ansätze verfolgen.
Kennzeichnend für eine Naturkatastrophe sei aber, so das Amtsgericht, dass sie an jedem Ort die gleichen Auswirkungen hätte. Auch in zeitlicher Hinsicht unterscheidet sich die Corona-Pandemie von einer Naturkatastrophe. Bei dieser besteht die Gefahrenquelle typischerweise für einen nur begrenzten Zeitraum von maximal einigen Wochen. Die Gefahr durch das Coronavirus besteht aber bereits um ein vielfältiges länger und wird auch aufgrund seiner dezentralen Entwicklung noch länger eine Gefahr darstellen.
Man sieht an diesem Beispiel, dass Formulierungen oftmals eine wichtige Rolle spielen können; denn in so manchen Mietverträgen oder Agenturverträgen habe ich auch schon “Naturkatastrophen” gesehen, und man mag vielleicht an derlei Auswirkungen gedacht haben, aber vor Gericht kann das halt anders gesehen werden.
Es gibt viele Beispiele, die in Vertragstexten oder E-Mails oft missverstanden werden: “Reservierung”, “Option”, “zeitnah”, …
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