Sicherheitsmaßnahmen gegen leeren Hotelpool
Von Thomas Waetke 4. Februar 2014In einer Hotelanlage auf Teneriffa wurden zwei britische Touristen schwer verletzt, als sie nachts in den Hotelpool gesprungen sind. Der Haken: Er war leer. Kann für den Unfall bspw. der (Reise-)Veranstalter oder das Hotel verantwortlich gemacht werden?
Der Reiseveranstalter, der mit dem Reisegast einen (Reise-)Vertrag hat, ist im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verpflichtet, das Erforderliche und Zumutbare zu tun, um seinen Vertragspartner vor Schäden zu schützen. Dazu gehört u.a. auch, dass er Hotels auswählt, die gewisse Standards erfüllen.
Der Reiseveranstalter würde aber auch nur haften, wenn überhaupt irgendwem ein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann. Das ist hier durchaus fraglich:
Es stellt sich nämlich die Frage, ob ein Hotelbetreiber dafür verantwortlich ist, seinen Pool abzusperren, wenn er leer ist. Das hängt u.a. auch von der Frage ab, ob üblicherweise auch nachts Hotelgäste baden können bzw. wie die Lichtverhältnisse nachts sind. Denn der Hotelbetreiber müsste dann keine Maßnahmen treffen, wenn die Gefahr für den Betroffenen (1.) erkennbar und (2.) beherrschbar ist.
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