Seminare Veranstaltungsrecht
Aktuelles, Sicherheit, DSGVO, Haftung, MVStättVO...Fit werden im Veranstaltungsrecht und rechtliche Fallstricke vermeiden
Bei einer Veranstaltung treten die unterschiedlichsten Aspekte aus zahlreichen verschiedenen Rechtsgebieten auf. Fragestellungen, beispielsweise aus der Arbeitnehmerüberlassung oder dem Arbeitsrecht, können sich mit weiteren Thematiken aus dem Gaststättenrecht, Mietrecht, Steuerrecht usw. überlappen. Auch Aspekte aus Datenschutz, Infektionsschutz und Besuchersicherheit spielen in der Regel eine Rolle. All diese verschiedenen, rechtlichen Gesichtspunkte fallen unter das Eventrecht bzw. Veranstaltungsrecht.
Veranstalter und alle Verantwortlichen im Eventbereich kennen sich in all diesen Punkten kaum aus, schließlich sind sie meist keine hochspezialisierten Juristen. Hier macht eine Eventrecht-Weiterbildung Sinn: Bei einer solchen Fortbildung im Veranstaltungsrecht erfahren Sie zielgenau von Experten, die sich wirklich auskennen, was es alles in rechtlicher Hinsicht bei Veranstaltungen zu beachten gibt. Durch ein solches Veranstaltungsrecht-Seminar vermeiden Sie rechtliche Fallstricke, die Sie mitunter teuer zu stehen kommen könnten.
EVENTFAQ ist Ihr kompetenter Partner für eine Weiterbildung im Veranstaltungsrecht. Ob bei einem Eventrecht-Webinar, Präsenzseminar oder Firmenseminar: EVENTFAQ unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung und bei allen Rechtsfragen im Kontext von Veranstaltungen aller Art.
THEMEN UND TERMINE
- Warum muss im Voraus die Veranstaltungsart und die eigene Rolle festgelegt werden?
- Kann ich auch als Angestellter verantwortlich für Schäden gemacht werden?
- Was muss man tun, wenn der Vorgesetzte oder der Kunde etwas verlangt, das rechtswidrig ist?
- Welche Unterschiede gibt es, wenn die Veranstaltung „geschlossen“, „öffentlich“ oder „privat“ ist?
- Woran erkennt man gefährliche Passagen in einem Vertrag?
- Was kann man bei Stornierung oder Höherer Gewalt regeln?
- Was muss ich beachten, wenn ich Personal auf der Veranstaltung einsetze?
- Was muss ich beachten, wenn ich eine fremde Location miete? Bzw. was muss ich beachten, wenn ich meine Location an fremde Veranstalter vermiete?
- Bei welcher Veranstaltung braucht man ein Sicherheitskonzept?
- Darf ich Fotos von den Besucher der Veranstaltung machen?
- Welche Neuigkeiten gibt es beim Datenschutz (DSGVO)?
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Mehr Informationen zur jeweiligen Eventrecht Fortbildung erhalten Sie, wenn Sie auf den entsprechenden Termin klicken. Über die Filterfunktionen können Sie nach Veranstaltungsart (Webinare, Seminare oder Intensiv-Coachings) Datum, Preis oder Schlagworten sortieren.
Das sagen ehemalige Teilnehmer:
Sehr informatives Seminar mit viel Input für die Praxis. Auch komplexere Inhalte werden anschaulich und verständlich transportiert!
Das Seminar “Veranstaltungssicherheit & -recht” war großartig. Gespickt von Beispielen aus der Praxis haben wir komprimiert Antworten auf genau die Fragen erhalten, die wir uns bis dato gestellt hatten. Die Inhalte des Seminars wurden ansprechend und als leichte Kost vermittelt. Bestnote 1 dafür und für die organisatorische Abwicklung!
FAQs
Die Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren AGB (dort § 8).
Das ist Thomas Waetke. Er ist Autor der Beiträge hier auf EVENTFAQ, und Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Eventrecht sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Es ist wie ein Seminar, nur online. Wir arbeiten mit der datenschutzfreundlichen Open-Source-Software BigBlueButton (mehr dazu in den nächsten Fragen und Antworten).
Bei kostenlosen Webinaren:
Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.
Bei kostenpflichtigen Webinaren:
Wir schicken Ihnen den Zugangslink ca. 1 Stunde vor dem Webinar an Ihre E-Mail-Adresse.
Wir arbeiten mit Videobild und würden uns freuen, auch Sie bildlich sehen zu können.
Es ist wie ein Seminar, nur online. Wir arbeiten mit der datenschutzfreundlichen Open-Source-Software BigBlueButton (mehr dazu in den nächsten Fragen und Antworten).
Bei kostenlosen Webinaren:
Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.
Bei kostenpflichtigen Webinaren:
Wir schicken Ihnen den Zugangslink ca. 1 Stunde vor dem Webinar an Ihre E-Mail-Adresse.
Wir arbeiten mit Videobild und würden uns freuen, auch Sie bildlich sehen zu können.
Wir nutzen die Open-Source-Software BigBlueButton. Diese hosten wir auf einem Server der Fa. invokable GmbH in Remscheid.
Um an unseren Webinaren teilzunehmen, müssen Sie keine besondere Software auf Ihren PC installieren. Die Webinare finden komplett im Browser statt. Die dabei verwendeten Technologien erfordern allerdings aktuelle Browser-Versionen. Grundsätzlich sind viele verschiedene aktuelle Browser für die Verwendung von BigBlueButton geeignet, insbesondere werden unterstützt:
- Ideal: Google Chrome in der aktuellen Version
- Mozilla Firefox in der aktuellen Version
- Safari in der aktuellen Version
- Microsoft Edge in der aktuellen Version (basierend auf Chromium-Engine)
Auch auf Mobilgeräten kann man BigBlueButton ganz einfach über den Internet-Browser benutzen:
- Google Chrome in der aktuellen Version auf Android
- Safari in der aktuellen Version auf iOS
Hinweis zum Internet Explorer: Sämtliche Versionen des Internet Explorers sind veraltet, unsicher und unterstützen die benötigten Technologien nicht.
Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.
Wenn Sie mit einem nicht unterstützten Browser versuchen, eine Konferenz zu öffnen, wird Ihnen ein entsprechender Warnhinweis angezeigt.
Wir nutzen die datenschutzfreundliche Open-Source-Software BigBlueButton. Diese hosten wir auf einem Server der invokable GmbH in Remscheid.
Um an unseren Webinaren teilzunehmen, müssen Sie keine besondere Software auf Ihren PC installieren. Die Webinare finden ausschließlich im Browser statt. Die dabei verwendeten Technologien erfordern allerdings aktuelle Browser-Versionen. Grundsätzlich sind viele verschiedene aktuelle Browser geeignet (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge in der jeweils aktuellen Version). Auch auf Mobilgeräten kann man BigBlueButton ganz einfach über den Internet-Browser benutzen, und zwar Chrome in der aktuellen Version auf Android und Safari in der aktuellen Version auf iOS.
Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.
Sie brauchen keine Webcam, wir würden uns aber freuen, Sie “persönlich” mit Bild begrüßen zu können.
Sollten Sie kein Mikrofon haben oder es nutzen wollen, können Sie Fragen auch in den Chat schreiben.
Bitte achten Sie darauf, dass es keine störenden Hintergrundgeräusche gibt (wir stellen einzelne Teilnehmer stumm, wenn es arg stören sollte).
Zugangsdaten:
Bei kostenfreien Webinaren erhalten Sie die Zugangsdaten direkt mit der Anmeldebestätigung. Bei kostenpflichtigen Webinaren erhalten Sie die Zugangsdaten ca. 1 Stunde vor dem Webinar per E-Mail.
Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.
Kostenfreie Webinare:
Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Das Handout steht Ihnen zum Download auf einer separaten Unterseite zur Verfügung, auch hierfür erhalten Sie einen Link.
Kostenpflichtige Webinare:
Wir schicken Ihnen ca. 1 Stunde vor dem Webinar per E-Mail die Zugangsdaten mit dem Zugangslink und dem Handout als PDF.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei kostenfreien Webinaren die Anzahl pro Unternehmen auf 2 begrenzen, ebenso auch die Teilnahmefrequenz beschränken, um möglichst vielen Personen die Teilnahme zu ermöglichen.
Schauen Sie aber mal bei unseren Inhouse-Webinaren »
Bei den kostenpflichtigen Webinaren können sich mehrere Teilnehmer aus einem Unternehmen anmelden. Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mithören oder Mitlesen oder Mitteilnehmen nicht ermöglichen.
Aus wirtschaftlichen Gründen steht das Seminar unter dem Vorbehalt, dass sich genügend Teilnehmer anmelden.
Wir werden Ihnen bis spätestens 7 Tage vor dem Seminartermin verbindlich mitteilen, ob das Seminar stattfindet. Sollte es nicht stattfinden können (weil weniger als 7 Anmeldungen), können wir den Vertrag für beide Seiten kostenfrei kündigen und Sie erhalten etwa bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet.
Wenn wir die Location nicht bereits in der Ausschreibung nennen, erhalten Sie die Daten und Informationen, wenn das Seminar stattfindet.
Diese finden Sie in unseren AGB, dort unter § 5. Die AGB sind auch bei der Anmeldung nochmals verlinkt.
Beachten Sie bitte, dass das Seminar erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl stattfindet. Sollte es nicht stattfinden, werden Sie informiert und erhalten etwa bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet.
Dann melden Sie sich bitte einfach, wir schauen, was wir möglich machen können. Bspw. können wir bei entsprechender Nachfrage einen weiteren Termin anbieten usw.
Was genau ist eigentlich eine Veranstaltung?
EVENTFAQ macht Sie fit in allen Rechtsfragen bezüglich einer Veranstaltung. Aber was ist denn nun eine Veranstaltung? Das Oberlandesgericht Düsseldorf definiert Veranstaltung als „ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation, Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.“ Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Veranstaltungen wie die private Veranstaltung, zum Beispiel eine Geburtstagsfeier, oder eine öffentliche Veranstaltung wie ein Volksfest oder eine Messe. Für alle diese Versammlungsarten gelten auch besondere Rechtsvorgaben.
Für Veranstaltungen gelten nicht nur Gesetze aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, sondern auch noch abhängig von ihrer Art diverse Sonderregeln. All das müssen die Verantwortlichen bedenken. Es erfordert eine ganze Menge Wissen zusätzlich zum ohnehin nötigen Organisationsgeschick bei der Planung einer Veranstaltung. Dazu kommen in der aktuellen Zeit auch noch zig Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. So sollte für Events ggf. ein Hygienebeauftragter bzw. eine Aufsichtsperson benannt werden, der/die dafür sorgt, dass die Veranstaltungsbesucher sämtliche Sicherheits- und Hygienebestimmungen einhalten. Veranstalter haben also jede Menge an Sachen zu beachten. Grund genug, sich bei unserem Eventrecht-Seminar fit für die verschiedenen, rechtlichen Aspekte bei der Durchführung einer Veranstaltung zu machen.
Alles zum Thema Eventrecht aus einer Hand
Bei einem Eventrecht-Seminar von EVENTFAQ erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Veranstaltungs- bzw. Eventrecht aus juristischer Sicht. So können Sie Ihre Veranstaltung rechtlich sicher(er) durchführen. Und Sie bekommen alles aus einer Hand: Statt Anwälte oder Anwältinnen aus all den zahlreichen Rechtsgebieten zu kontaktieren, die das Eventrecht tangieren, bekommen Sie bei einem Eventrecht-Seminar von EVENTFAQ das nötige Wissen kompakt zum Veranstaltungsrecht vermittelt. Hinterher wissen Sie, worauf es z.B. beim Jugendschutz, Gaststättenrecht, Steuerrecht oder Urheberrecht bezüglich Ihrer Veranstaltung ankommt. Profitieren Sie als Veranstalter, Projektleiter, Vermieter, Veranstaltungsleiter etc. von unserer geballten Expertise. Selbstverständlich bleibt bei unseren Seminaren, Webinaren und Fortbildungen immer auch genug Zeit für Ihre individuellen Fragen. So ist gewährleistet, dass Sie hinterher optimal informiert Ihrer Veranstaltung entgegen schauen können.
Die Versammlungsstättenverordnung: Wichtig für Veranstalter und Betreiber von Versammlungsstätten
Ein Beispiel: Viele Veranstaltungen in Deutschland finden in Locations statt, die unter die Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) fallen. In dieser Rechtsverordnung, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, sind viele baurechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte für eine Veranstaltung geregelt.
Die Versammlungsstättenverordnung regelt auch, für welche Pflichten die Betreiber der Versammlungsstätten und für welche die Veranstalter verantwortlich sind. Dies ist wichtig, damit es zu keinem Kompetenzgerangel kommt und es klar ist, wer letztlich dafür einstehen muss, wenn es zu Problemen kommt. Bei EVENTFAQ erfahren Veranstalter, Betreiber von Gaststätten etc. alles Wichtige über die Gesetzeslage für Veranstaltungen bzw. Versammlungsstättenverordnung. So erfahren Sie beispielsweise, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine Location wirklich unter diese Verordnung fällt. Es gibt nämlich auch einige Ausnahmen, so fallen z.B. sogenannte „Fliegende Bauten“ wie Partyzelte oder Unterrichtsräume in Schulen nicht unter die Versammlungsstättenverordnung. Bei leeren Plätzen oder Wiesen, die zeitlich begrenzt zu Versammlungsstätten werden, können Sonderregeln gelten. Die Frage der Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung ist nicht immer leicht zu beantworten – nach einem Eventrecht-Seminar von EVENTFAQ wissen Sie jedoch genau Bescheid, was es bei Planung und Durchführung der Veranstaltung zu beachten gibt und wer dafür zuständig ist.
Hinweis
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- Seminarteilnehmer: © anzebizjan - Fotolia.com