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Selbst-Check zur DSGVO

Selbst-Check zur DSGVO

Von Thomas Waetke 5. November 2019

Ist Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt? Testen Sie sich mit unserer Checkliste zu den allgemeinen Anforderungen zur DSGVO:

Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • Grün = ist umgesetzt,
  • gelb = die Umsetzung läuft,
  • rot = ist noch nicht umgesetzt.

    z.B.

    • Erfassung durch Tracking, z.B. Analysetools
    • Erfassungen auf der Webseite
    • Telefon, Telefonspeicher, private Smartphones
    • Visitenkarten von Messen
    • Kontaktdaten der Ansprechpartner bei Vertragspartnern
    • Umgang mit Bewerbungen
    • Weihnachtsaktionen für Kunden
    • Werbung usw.
    • Transparenz
    • Zweckbindung
    • Datenminimierung
    • Datenintegrität
    • Datenvertraulichkeit
    • Datenverfügbarkeit usw.
    • eigenständige Verantwortlichkeit?
    • Auftragsverarbeitung?
    • gemeinsame Verantwortlichkeit?
    • Einwilligung
    • Vertragserfüllung
    • rechtliche Verpflichtung
    • berechtigtes Interesse

    z.B. an

    • Steuerberater,
    • Agenturen,
    • Sponsoren, Referenten,
    • Versanddienstleister,
    • Vertragspartner usw.
    • eigenes Unternehmen
    • Sponsoren
    • Vertragspartner
    • Agenturen
    • Provider
    • Dienstleister...

    z.B.

    • Administrationskontrolle
    • Auftragskontrolle
    • Eingabekontrolle
    • Pseudonymisierung
    • Verfügbarkeitskontrolle
    • Weitergabekontrolle
    • Zugangskontrolle
    • Zugriffskontrolle
    • Zutrittskontrolle
    (z.B. bzgl. der Weitergabe von Fotos, Teilnehmerdaten usw.)
    (z.B. Webseitenbesuch, Teilnehmermanagement, Gewinnspiel, Fotos...)
    (z.B. wenn ein Betroffener Anspruch auf Auskunft, Löschung, Datenübertragung usw. geltend macht)
    (z.B. Meldeketten, Abwehrmaßnahmen, Verantwortlichkeiten usw.)

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

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