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Scholz plant finanziellen Schutzschirm bei Absagen ab Sommer 2021

Scholz plant finanziellen Schutzschirm bei Absagen ab Sommer 2021

Von Thomas Waetke 6. Dezember 2020

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat Medienberichten zufolge mitgeteilt, er wolle einen staatlichen Schutzschirm für Veranstaltungen, die in der zweiten Jahreshälfte pandemiebedingt abgesagt werden müssen. Er wolle “Konzertveranstalter” damit ermutigen, mit den Planungen zu beginnen. Es sollen alle Aufwendungen ersetzt werden, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz, und weiter: „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Dadurch solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen.

Außerdem soll es ein Förderprogramm geben, durch das Kulturveranstaltungen unter die Arme gegriffen werden soll, wenn diese wegen Corona-Restriktionen von weniger Besuchern besucht werden dürften und der Betrieb dadurch nicht wirtschaftlich sei.

Das hört sich erstmal schön an, aber heißt es nur, dass der Finanzminister das “will” – und noch nicht, dass es auch so kommt. Letztlich ist es eine Wette des Staates darauf, dass die Impfungen funktionieren und allein dadurch Restriktionen  zurückgenommen werden können.

Es bleibt abzuwarten, wie konkret nun der Wille in die Tat umgesetzt wird. Viele Fragen sind natürlich noch offen:

  • Welche Veranstaltungsarten fallen unter den Schutzschirm? Nur Kultur- oder gar nur Großveranstaltungen? Auch Business-Veranstaltungen (Fachmessen, Tagungen usw.)?
  • Was müsste der Veranstalter bei Antragstellung nachweisen können? Bspw. die Notwendigkeit getroffener Maßnahmen? Die Verhältnismäßigkeit der aufgewendeten Kosten? Die Weiterleitung etwa erhaltener Gelder an Leistungsträger bzw. Dienstleister? Bzw. dass Dienstleister tatsächlich bereits mit Vorkasse bezahlt worden sind?
  • Muss nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung unverschiebbar ist?
  • In den bisherigen Überlegungen gab es richtigerweise einen Ausgangspunkt, den es so vermutlich auch bei dem Schutzschirm geben wird: Die Veranstaltung hätte unter bestimmten Corona-Regeln stattfinden dürfen, die sich dann aber verschlechtert haben. Die Frage dabei: Welcher Zeitpunkt ist für die Feststellung dieser Corona-Regeln maßgeblich? Wer also zu einem frühen Zeitpunkt anfängt zu planen (oder anfangen muss), zu dem die Restriktionen noch streng sind, unterläge ggf. einem anderen Maßstab (zu seinem Nachteil!?) als derjenige Veranstalter, der zu einem Zeitpunkt anfängt zu planen, zu dem die Restriktionen wieder lockerer sind?
  • Und vor allem: Wie lange dauert es, bis der Schutzschirm und das Förderprogramm tatsächlich umgesetzt sowie die Rahmenbedingungen festgelegt und veröffentlicht werden?

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Roter Regenschirm: © G. Wahl - Fotolia.com