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Schließungen und Verbote bleiben bis mindestens 20.12. aufrecht erhalten

Schließungen und Verbote bleiben bis mindestens 20.12. aufrecht erhalten

Von Thomas Waetke 26. November 2020

In einer Videokonferenz haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Mittwoch die Fortsetzung der Corona-Schutz-Maßnahmen sowie einige Verschärfungen beschlossen.

In dem Beschluss heißt es u.a.:

  • Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden. … Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen.
  • Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.
  • Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
  • Wenn Länder im Einklang mit den Festlegungen der Ziffer 1 schrittweise Öffnungen vornehmen wollen, weil sie eine Inzidenz von deutlich weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz aufweisen, orientieren sie sich an den gemeinsamen allgemein geltenden Schutzmaßnahmen. Maßstab für mögliche Öffnungsschritte sind eine Beibehaltung der Regelungen zur Kontaktvermeidung, die Vermeidung von geschlossenen Räumen mit schlechter Lüftung, die Vermeidung von Gruppen und Gedrängesituationen mit vielen Menschen an einem Ort, die Vermeidung von engem Kontakt mit anderen Menschen ohne Abstand und durchgängiges Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Sicherstellung einer digital gestützten Kontakt-Nachverfolgbarkeit durch verbindliche Reservierung (online oder telefonisch) mit Erfassung der für die Nachverfolgung erforderlichen Kontaktdaten, wo möglich feste Zeitfenster und Einlasskontrolle mit personalisierten Zugangsbestätigungen bei Veranstaltungen, aber auch im gastronomischen Bereich. Vorrangig geöffnet werden sollen daher Einrichtungen/Leistungen, bei denen das durchgängige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Einhaltung von Abstandsregeln sichergestellt ist. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien; solche haben Vorrang vor denen in geschlossenen Räumen. Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.
  • Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.
  • Der Bund ist aufgefordert, im Rahmen einer Anpassung der Teststrategie einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von SARS-CoV2-Schnelltests vorzusehen und die Testverordnung ggf. entsprechend zu ändern.

“Planungssicherheit” ist also weiterhin erstmal ein Fremdwort für die Veranstaltungsbranche. Immerhin kann seit gestern die “Novemberhilfe” beantragt werden, auch wenn sie – wenn überhaupt – nur einen Teil des Schadens wiedergutmachen wird können. Auch weiterhin scheinen die Verordnungsgeber nicht trennen zu wollen nach Art und Größe der Veranstaltungen, da die Kontaktvermeidung insgesamt an oberster Stelle steht.

Wie die Kultusminister es schaffen wollen, beschlussgemäß “eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet”, bleibt abzuwarten.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Einzelner Mann auf Tribüne: © wgbieber – pixabay.com