Die Veranstaltungswirtschaft ist bekanntlich massiv von den Beschränkungen durch die Pandemie betroffen, manche Teilbereiche zwar weniger, manche aber dafür umso mehr. Die Interessengemeinschaft der deutschen Schausteller (IGDS) hat nun angekündigt, die Angemessenheit der Beschränkungen in den Bundesländern gerichtlich überprüfen zu lassen:
“Ämter und Behörden verstehen unser Geschäftsmodell nicht. Und Kommunen wirken willkürlich: Der Wochenmarkt ist erlaubt, eine kleine Budenstadt von uns nur mit Verkauf auf der gleichen Fläche ein paar Tage später nicht”, so der IGDS.
Einig ist man sich sicherlich darin, dass Maßnahmen gegen die Pandemie wichtig sind. Die Bundesländer haben nach dem kompletten Shutdown im März diverse Lockerungen erlaubt. Die Gerichte hatten seinerzeit den massiven Grundrechtseingriff als verfassungsgemäße Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie für zulässig erklärt, aber deutlich gemacht, dass die Beschränkungen stets angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Die nach dem Shutdown folgenden Lockerungen (letztlich aber immer noch Beschränkungen der Grundrechte) waren und sind Gegenstand vieler Gerichtsverfahren: Sie die Maßnahmen noch hinreichend angemessen? Dementsprechend wurden Beschränkungen bestätigt oder für unzulässig erklärt.
Daher ist auch ein folgerichtiger Weg betroffener Branchen bzw. deren Verbände, auch die Angemessenheit der Beschränkungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Für richtig halte ich die Annahme, dass professionell organisierte Veranstaltungen mit professionell agierenden Dienstleistern sicherlich weniger Risiken innewohnen als privat organisierte Veranstaltungen oder gar unorganisierte Ansammlungen. Teilweise wird ja dementsprechend bereits in manchen Landesverordnungen eine Ausnahme gemacht, wenn die Veranstaltung professionell organisiert ist. Hier könnten die Länder m.E. auch etwas mutiger sein, ohne dadurch das eigentliche Ziel – die Bekämpfung der Pandemie – zu vernachlässigen.
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