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Sachsen verbietet Veranstaltungen

Sachsen verbietet Veranstaltungen

Von Thomas Waetke 21. November 2021

Sachsen hat angesichts steigender Zahlen in der Pandemie als erstes Bundesland eine komplette Notbremse vollzogen und Veranstaltungen grundsätzlich verboten – und zwar unabhängig von Möglichkeiten wie 2G+, 2G oder 3G:

  • Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars für Publikumsverkehr (§ 11),
  • Großveranstaltungen, Veranstaltungen und Feste insbesondere Messen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte (§ 12).

Die Regelungen sollen vorerst bis 12.12.2021 gelten.

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