Sachsen hat angesichts steigender Zahlen in der Pandemie als erstes Bundesland eine komplette Notbremse vollzogen und Veranstaltungen grundsätzlich verboten – und zwar unabhängig von Möglichkeiten wie 2G+, 2G oder 3G:
- Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars für Publikumsverkehr (§ 11),
- Großveranstaltungen, Veranstaltungen und Feste insbesondere Messen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte (§ 12).
Die Regelungen sollen vorerst bis 12.12.2021 gelten.
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- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Sachsen: © Kateryna Kon / 123RF Standard-Bild