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Rückforderung von Corona-Soforthilfen in NRW: Ja, nein, vielleicht?

Rückforderung von Corona-Soforthilfen in NRW: Ja, nein, vielleicht?

Von Thomas Waetke 28. Februar 2023

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf in 1. Instanz mehrere Rückforderungsbescheide über Corona-Soforthilfen aufgrund unklarer Formulierungen aufgehoben hatte, hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen als 2. Instanz für den 17. März die Beteiligten zur mündlichen Verhandlung geladen.

Anfang 2020 hatten die Bundesländer sog. Corona-Soforthilfen zur Verfügung gestellt, hunderttausende Unternehmen hatten diese beantragt und mehrere tausend Euro erhalten. Nach und nach haben die Länder die Unternehmen aufgefordert, zu prüfen, ob die Hilfen tatsächlich notwendig waren, und u.a. NRW hatte daraufhin die Hilfen wieder zurückgefordert. Gegen diese Bescheide zogen 2.500 Unternehmen allein in NRW vor Gericht. Die Verwaltungsgerichte hatten in grundlegenden Entscheidungen die Bescheide aufgehoben, da aufgrund unklarer Wortwahl im Antragsverfahren die Unternehmen davon ausgehen durften, die Hilfen behalten zu dürfen. Nun liegt diese Frage in der 2. Instanz, das Land NRW hatte seinerzeit 4,5 Mrd. Euro ausbezahlt – es geht also um etwas.

Auch in anderen Bundesländern sind Verfahren anhängig, aber Vorsicht: In den Ländern gibt es voneinander abweichende Wortlaute der Antragsverfahren, d.h. die Entscheidungen aus NRW sind nicht blind bzw. 1 zu 1 auf andere Länder zu übertragen.

Wir werden berichten, sobald eine Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht vorliegt.

 

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