Eine Vorsitzender Richterin des Landgericht Duisburg, die für zwei Schadenersatzklagen von Betroffenen des Loveparade-Unglücks 2010 in Duisburg zuständig ist, muss ausgewechselt werden. Die beiden Klägerinnen hatten einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese nun bestätigt: Der Ehemann der Richterin ist Anwalt derjenigen Kanzlei, die im Namen der Stadt Duisburg seinerzeit ein Rechtsgutachten erstellt und festgestellt hatte, dass die Stadt Duisburg nicht verantwortlich sei.
Das Oberlandesgericht sah hierin einen ausreichenden Grund für eine mögliche Befangenheit der Richterin: „Auch wenn der Ehemann der abgelehnten Richterin selbst an der Erstellung des Gutachtens nicht mitgewirkt hat, sieht der Senat aufgrund der beruflichen Nähe des Ehemanns zu den Verfassern des Gutachtens und aufgrund seiner Eigenschaft als Partner der Kanzlei einen hinreichend konkreten Bezug zum Verfahrensgegenstand“, so das Gericht.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Waagschale in Gerichtssaal: © Corgarashu - Fotolia.com