Am Dienstag will Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Bekämpfung der Pandemie beraten. In einem Entwurf für die Beschlussvorlage stehen insbesondere Veranstaltungen im Fokus, die als einer der Treiber der steigenden Infektionszahlen gelten.
So sollen Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten auf 25 Teilnehmer begrenzt werden. In öffentlichen Räumlichkeiten soll die Grenze bei 50 liegen, wobei in diversen Medienberichten nicht von “öffentlichen Räumen”, sondern von “öffentlichen Veranstaltungen” die Rede ist, offenbar in Abgrenzung zu privaten Veranstaltungen. Dieser Unterschied ist insbesondere für die professionell organisierten Veranstaltungen relevant: Soweit ich das in den Medien verfolgen konnte, sind die meisten Hotspots auf wirkliche private – im Sinne von privat organisiert – Veranstaltungen zurückzuführen (z.B. Geburtstagspartys, Hochzeiten), und bspw. nicht auf Tagungen oder Messen.
Die Beschlussvorlage beinhaltet zwei Varianten: In der ersten Variante gelten die Beschränken absolut, in der zweiten Variante sollen die Beschränken erst ab einem bestimmten Grenzwert bei den Neuinfektionen gelten.
Außerdem wird es um Alkoholverbote gehen; ebenso steht als Vorschlag ein Bußgeld bei falschen Angaben in den Nachverfolgungslisten (wie auch immer man diese falschen Angaben ahnden will…).
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