Rechtliche Stolpersteine in der Veranstaltungsplanung

Eventrecht-Reihe (Online)
Beitragsbild Rechtliche Stolpersteine

Für alle Eventprofis, die rechtskonforme Veranstaltungen durchführen wollen

Bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Stolpersteinen, über die Veranstaltungsplaner und Veranstalter fallen können. Schon die Festlegung der Veranstaltungsart ist mit rechtlichen Auswirkungen verbunden. Angefangen von dem Eventkonzept, das man ggf. vor unbefugter Nutzung schützen will, bis hin zur aktuellen Fragestellung, ob die Veranstaltung in Art und Größe in der Pandemie überhaupt stattfinden darf. Auch fehlende Genehmigungen können zum Stolperstein werden. Denn entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass nur große Events, Festivals oder Stadtfeste Genehmigungen benötigen, kann es auch kleine Veranstaltungen oder sogar Tagungen betreffen.

Rechtliche Stolpersteine finden sich von der Konzepterstellung, der Programmgestaltung,  der Locationauswahl über die Werbung, dem Teilnehmermanagement, dem Hygienekonzept bis hin zur Stornierung.  Berücksichtig werden müssen dabei u.a. das Vertragsrecht, Genehmigungen und Verwaltungsrecht, das Thema Haftung und Verantwortung, der Datenschutz, das Urheber-, Marken- sowie Persönlichkeitsrecht, das Mietrecht, die Versammlungsstättenverordnung, die Veranstaltungssicherheit und das Arbeitsrecht.

Unwissen schützt nicht vor Strafen

Oftmals sind dem Planer und Verantwortlichem die vielen Vorschriften und Rechtsthemen jedoch nicht geläufig oder es heißt „Es wird schon gut gehen“. Aber aus dem „Es wird schon gut gehen“ können – neben Personen- oder Sachschäden – leicht Zahlungspflichten in sechsstelliger Höhe entstehen.

Wer als Angestellter denkt, „Das alles betrifft mich ja alles nicht, der Chef haftet ja wenn etwas schiefgeht“, irrt sich. Arbeitnehmer übersehen oft, dass sie durchaus persönlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Praxisorientiertes Wissen in 15 Online-Sessions

In der Online-Eventrecht-Reihe „Rechtliche Stolpersteine in der Veranstaltungsplanung“ gibt EVENTFAQ – unterteilt in Basic- und Intensiv-Kursen – einen umfangreichen Überblick über die rechtlichen Hürden die in der Planungs- und Durchführungsphase einer Veranstaltung auftreten können und zeigt Lösungshilfen auf. Veranstalter und Veranstaltungsplaner lernen in den Online-Kursen, welche rechtlichen Stolpersteine es gibt, diese zu identifizieren und zu vermeiden, um so Streitigkeiten vor Gericht oder Bußgelder zu vermeiden.

Für Sie da:

Fr. Hännes’chen

030 235945490

info@eventfaq.de

8 Basic-Kurse: Kurz und knapp – Wissen to go

Im Basic-Teil der Reihe ging Rechtsanwalt Thomas Waetke auf Stolpersteine bei den Themen Konzeptrahmen, Programm, Genehmigungen, Haftung, Location, Hygienekonzept, Werbung, Teilnehmermanagement, Unvorhergesehenes und Stornierung ein.

7 Intensiv-Kurse: Wissen vertiefen, verstehen und lernen, es anzuwenden

Der Intensiv-Teil der Eventrecht-Reihe umfasst die Vertiefung des Wissens in den Bereichen Vertragsrecht, Genehmigungen und Verwaltungsrecht, Haftung + Verantwortung, Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Mietrecht, Versammlungsstättenverordnung, Veranstaltungssicherheit sowie Arbeitsrecht.

Veranstalter und Planer lernen in den Intensiv-Kursen nicht nur, was sie tun müssen – sondern warum. Damit lernen sie auch, das Wissen in ähnlich gelagerten Fällen anzuwenden. Sie lernen ebenso, sensibel für Stolpersteine zu werden – sie bestenfalls selbst umschiffen zu können.

Ein Intensiv-Kurs dauert 120 Minuten. Hier geht es um Hintergründe und das Verstehen, warum ein Verbot besteht und welche Alternativen es gibt. Die Teilnahme an einem online-Intensiv-Kurs kostet 110 Euro zzgl. MwSt.

Die Zielgruppe

Die Eventrecht-Reihe richtet sich an Veranstalter und Veranstaltungsplaner aus Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Agenturen, die mit der Planung, Organisation und Durchführung von Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Seminaren, Firmenevents, Messen betraut sind.

Die nächsten Termine:

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Der Referent

Referent der Kurse ist Eventrecht-Spezialist Thomas Waetke. Mit der Kombination aus Rechtsanwalt im Veranstaltungsrecht sowie der jahrelangen Arbeit in der Veranstaltungsbranche schafft er es, die Vermittlung von trockenem Fachwissen und kreativer Praxis lösungsorientiert, unterhaltsam und einprägsam zu verknüpfen. Seine Expertise bezieht sich auf alle Rechtsfragen rund um große und kleine Veranstaltungen. Seine Devise: „Holen Sie den Anwalt von Anfang an mit ins Boot der Veranstaltungsplanung und nicht erst, wenn es untergeht.“

FAQs

Die Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren AGB (dort § 8).

Das ist unser Spezialist für Veranstaltungsrecht, Rechtsanwalt Thomas Waetke.

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Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

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Wir würden uns freuen, Sie „persönlich“ mit Bild begrüßen zu können, aber dies ist selbstverständlich kein “Muss”.

Sollten Sie kein Mikrofon haben oder es nutzen wollen, können Sie Fragen auch in den Chat schreiben.

Bitte achten Sie darauf, dass es keine störenden Hintergrundgeräusche gibt (wir stellen einzelne Teilnehmer stumm, wenn es arg stören sollte).

Den Zugangslink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Das Handout steht Ihnen zum Download auf einer separaten Unterseite zur Verfügung, auch hierfür erhalten Sie einen Link.

Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

Das Handout steht Ihnen zum Download auf einer separaten Unterseite zur Verfügung, auch hierfür erhalten Sie einen Link.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei den Basic-Kursen die Anzahl pro Unternehmen auf 2 begrenzen.

Bei den Intensiv-Kursen können sich mehrere Teilnehmer aus einem Unternehmen anmelden. Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mithören oder Mitlesen oder Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

Dann melden Sie sich bitte einfach, wir schauen, was wir möglich machen können. Bspw. können wir bei entsprechender Nachfrage einen weiteren Termin anbieten usw.

Welche Alternativen gibt es »

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Rechtliche Stolpersteine Beitragsbild: © AndreyPopov, canva.com